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Reform soll Notfallversorgung von Patienten verbessern

 – Alexander Jünger

Überlastete Notaufnahmen in den Krankenhäusern und lange Wartezeiten für Patienten sind nicht erst seit gestern an der Tagesordnung. Das soll sich nach einem Plan von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bald ändern. Er hat Eckpunkte für eine Reform der Notfallmedizin vorgestellt, die bundesweit spürbare Besserungen bringen soll. Ein entsprechendes Gesetz soll im Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Telefon.

"Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt" sind, so Lauterbachs Ansatz, und das sei "nicht immer das Krankenhaus". Was genau damit gemeint ist, lässt sich aus einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Marburger Bunds und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands ableiten, die in der Bundeshauptstadt vorgestellt wurde. Demnach sollen Patienten im Notfall Kontakt unter der bekannten Bereitschaftsnummer 116 117 aufnehmen, wo sie eine Ersteinschätzung ihrer Anfrage erhalten. Erst im Anschluss daran werden sie an eine konkrete Stelle (Notaufnahme, Notfallzentrum oder Arzt) verwiesen.

Wie Lauterbach ausführte, sollen die 116 117 und die Rettungsdienstnummer (112) miteinander vernetzt werden, um eine bessere Steuerbarkeit der Patienten zu ermöglichen. Außerdem sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine eine 24/7 telemedizinische Versorgung für die notdienstliche Akutversorgung sicherstellen und Hausbesuche anbieten.

Geht es nach dem Gesundheitsminister, soll es künftig flächendeckend so genannte Integrierte Notfallzentren (INZ) geben, die aus der Notfallaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle und einer Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe bestehen. Um die Wartezeiten für Patienten auf der Suche nach einem Behandlungstermin spürbar zu verringern, sollen die INZ an die Terminservicestellen angebunden sein. Diese sollen ausgebaut und verstärkt werden - die zusätzlichen Mitte dafür sollen die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen bereitgestellen.

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