Sonntagsarbeit in Sachsen: Es ist kompliziert!
Das Thema Sonn- und Feiertagsarbeit in Call und Contact Centern beschäftigt die Branche schon seit geraumer Weile. Während es in den meisten Bundesländern inzwischen Übergangslösungen gibt, scheint die Situation im Freistaat Sachsen nicht ganz so einfach zu sein. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ) will nun die Landeskirche ebenfalls bei der Entscheidungsfindung mitmischen. Die Basis: eine immer noch geltende Bestimmung aus der Weimarer Reichsverfassung.
Wie in der LVZ nachzulesen ist, hatte sich die Landesdirektion bei der Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit in Sachsen auf das Arbeitszeitgesetz des Bundes gestützt. Die evangelische Landeskirche hatte aus der Presse davon erfahren, forderte Mitbestimmung, erhielt aber eine Abfuhr. Zu Unrecht, wie ein erst jetzt veröffentliches Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 12. April 2017 bescheinigt. Laut LVZ stellten die zuständigen Richter fest, "dass das Arbeitszeitgesetz nicht nur die Arbeitnehmer, sondern generell die Sonn- und Feiertagsruhe schützt. Deren Einhaltung könne die Landeskirche aufgrund einer noch immer geltenden Bestimmung aus der Weimarer Reichsverfassung einfordern, die im Evangelischen Kirchenvertrag Sachsens von 1994 konkretisiert worden sei. An diesen Vertrag müsse sich auch die Landesdirektion halten ..."
Den kompletten Artikel aus der LVZ können Sie hier nachlesen ...
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