CallCenter Profi

Urteil: Fristlose Kündigung wegen Minderleistung war korrekt

 – Alexander Jünger

In einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven wurde die fristlose Kündigung zweier Call Center-Mitarbeiter bestätigt. Ihr Arbeitgeber, ein landeseigener Betrieb, der auch das Bürgertelefon Bremen betreut, hatte den beiden vorgeworfen, nur „in besonders geringem Umfang“ Telefonate angenommen zu haben. Folge: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.

Im Vorfeld der Kündigungen wurden die Performancedaten beider Mitarbeiter unter die Lupe genommen. Dabei fiel auf: statt Telefoniezeiten im Umfang von 60 Prozent der dienstplanmäßigen Arbeitszeit an einem Tag zu leisten, erreichten beide nur Werte wischen "30 und 35 Prozent beziehungsweise zwischen 16 und 33 Prozent". Nach dieser Auswertung und der Zustimmung des Personalrats wurde dann die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Daraufhin legten die beiden Mitarbeiter - beide Gewerkschaftsmitglieder - Kündigungsschutzklage ein. Ihr Argument: Sie hätten nicht in betrügerischer Absicht gehandelt, sondern höchstens eine „unterdurchschnittliche Leistung“ erbracht. Außerdem monierten sie, es wären keine Abmahnungen ausgesprochen und keine Stellungnahmen eingeholt worden und darüber hinaus sei eine Auswertung des Telefonverhaltens aufgrund einer bestehenden Dienstvereinbarung unzulässig.

Dem erteilte das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven eine deutliche Abfuhr. Die dokumentierte Performance der Mitarbeiter habe eine Qualität, die „auf eine vorsätzliche vertragswidrige Vernachlässigung der Arbeitspflicht schließen ließ und durch bloße Minderleistung nicht erklärt werden konnte“. Die Auswertung der Performancedaten sei nach Ansicht der Richter und laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Demnach sind „Daten, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, selbst dann verwertbar, wenn die Gewinnung der Daten nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht“. Desweiteren sei der Personalrat eingeweiht gewesen und habe die Entscheidungen mitgetragen.

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