CallCenter Profi

Verbraucherschutz in Spanien: Kommt der Regulierungshammer?

 – Alexander Jünger

Bereits Ende Februar hat die Regierung in Spanien einen Gesetzentwurf zur "Verbesserung des Kundendienstes von Unternehmen" gebilligt. Das gab der Minister für soziale Rechte und Verbraucherfragen, Pablo Bustinduy, bekannt. Ziele sind: Weniger bis keine Warteschleifen, das Recht auf einen menschlichen Ansprechpartner sowie eine kürzere Bearbeitungsdauer bei Kundenbeschwerden.

Der Vorschlag ist indes nicht ganz neu. Es handelt sich um einen Vorschlag, der bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode gemacht wurde. Er scheiterte jedoch im Juli vergangenen Jahres an der Forderung nach allgemeinen Wahlen.

Kommt das so genannte "ley de atención a la clientela" (Kundenbetreuungsgesetz), hätte Spanien eines der härtesten Regulierungspakete in Sachen Verbraucherschutz. Folgendes ist geplant:

  • Eingehende Kundenbeschwerden sollen binnen 15 Tagen bearbeitet werden müssen. Eine Halbierung der Frist: Bisher sind es 30 Tage.
  • Bei eingehenenden Kundenanfragen per Telefon dürfen Anrufer - wenn keine Interaktion erfolgt - nur für maximal drei Minuten in der Warteschleife gehalten werden.
  • Darüber hinaus sollen Kunden im Gespräch jederzeit die Möglichkeit haben, mit einem Mitarbeiter aus Fleisch und Blut zu sprechen.

Die neuen Regeln sollen für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gelten. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet. Auch wenn der Verbraucherschutz in Spanien insbesondere die Branchen Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Verkehr im Auge hat, soll das neue Gesetz breite Anwendung finden. Sie gelten dann etwa auch für öffentliche Unternehmen.

Wann das Gesetz greift, ist bis dato unklar, denn der Gesetzentwurf muss noch ein ganzes Verfahren durchlaufen, das im Abgeordnetenhaus seinen Anfang nimmt. Streng genommen gibt es in Spanien bereits seit 2007 ein Gesetz, das die persönliche Kundenbetreuung vorschreibt. So heißt es in Artikel 21.2 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007, dass der telefonische Kundendienst "persönlich und direkt sein muss, jenseits der Möglichkeit, andere zur Verfügung stehende technische Mittel zu nutzen".

Verschiedene Institutionen haben bereits Kritik an den Umsetzungsplänen geübt - darunter die Föderation der Verbraucher- und Nutzerverbände Andalusiens (FACUA). Hauptpunkt dabei: Der Gesetzesentwurf sehe kein Entschädigungssystem für die Kunden vor, die nicht im Rahmen der neu geplanten Regelungen bedient werden.

Passende Inhalte

Aktualität
Aufrufe

Passend im Marktplatz

Business
Keine passenden Business Cards gefunden.