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Unerlaubte Telefonwerbung auf Allzeit-Hoch

 – Alexander Jünger

79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Telefonanrufen sind im vergangenen Jahr bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingegangen. Nachdem bereits im Jahr davor ein Höchststand erreicht wurde, kamen 2021 noch einmal 26 Prozent hinzu. Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Außerdem werden dadurch die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung erschwert.

Ho(e)he(re) Bußgelder drohen
Indes hat die Bundesnetzagentur ihre Verfolgungstätigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen nach eigenen Angaben weiter intensiviert. Gegen zahlreiche Unternehmen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 14 Großverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen. Allein im vergangenen Jahr wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,435 Millionen Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar.

Künftig ist bei Verstoß gegen die Regelungen mit noch deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 Euro auf künftig 300.000 Euro.

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