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Bundesnetzagentur verhängt 300.000 Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge. Das Bußgeld zahlt der Auftraggeber, auch wenn nur seine Dienstleister rechtswidrig agieren.

An die 2.500 Verbraucher hatten sich im Vorfeld über die Anrufe von Energy2day beschwert. Dabei berichteten zahlreiche Betroffene, dass sich die Anrufer im Namen des örtlichen Energieversorgers meldeten oder behaupteten, mit dem regionalen Versorger zusammenzuarbeiten. Ziel sei es gewesen, die Kontaktierten zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen. Daraufhin hatten bereits Marktbegleiter von Ennergy2day zivilrechtliche Konsequenzen im gesamten Bundesgebiet gezogen.

Wie die BNetzA informiert, habe die Energy2day GmbH "eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern unter anderem auch im Ausland zusammengearbeitet". Als Subunternehmer tätigten die Vertriebspartner auch Anrufe in Deutschland. "Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", so BNetzA-Präsident Jochen Homann. Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftrage, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Und ser es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestünden erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.

Mit dem aktuell verhängten Bußgeld hat die BNEtzA zum ersten Mal überhaupt das gesetzlich vorgeschriebene Strafmaß voll ausgeschöpft. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, da beim Amtsgericht Bonn noch Einspruch erhoben werden kann. Trotzdem habe Energy2day gegenüber der BNetzA angegeben, dass es kein Telefonmarketing bei Verbrauchern mehr betreiben werde. Von dort hieß es, man werde dies beobachten.

Im Laufe dieses Jahres hat die BNetzA bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 rund 460.000 Euro. Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der BNetzA etwa 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein - im ganzen vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. "Ein Teil der Beschwerden 2017 dürfte auch auf umfangreiche Berichterstattung und intensivere Kommunikation der Bundesnetzagentur zurückzuführen sein", so die Pressemitteilung der Regulierungsbehörde. In diesem Zusammenhang wies die BNetzA Verbraucher noch einmal auf die Meldemöglichkeit von Verstößen hin. "Nur ärgern und auflegen bringt nichts", meint Homann. Vielmehr sollten Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe bei der BNetzA melden. Homann: "Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen."

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