Unerlaubte Telefonwerbung: 100.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland
Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Nach den Ermittlungen der Regulierungsbehörde haben Vodafone sowie von ihr beauftragte Call Center und Vertriebspartner Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen der Angerufenen vorlagen.
Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden per Telefon kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses oder aber zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen. In vielen Fällen hatten die betroffenen VerbraucherWerbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich ausgeschlossen. Dies geschah entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbeanrufs. In Einzelfällen sollen betroffene Verbraucher auch nach einer Anrufuntersagung noch bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche erhalten haben.
"Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich erst recht an dessen Anrufuntersagung halten. Unternehmen müssen durch ein funktionierendes Aufsichts- und Kontrollsystem sicherstellen, dass gegenüber beauftragten Call Centern sowie eigenen Mitarbeitern ausgesprochene Anrufuntersagungen unverzüglich beachtet werden und es nicht mehr zu Werbeanrufen ohne Einwilligung kommt.
Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Nach zuletzt Häufung von Beschwerden wegen unerlaubten Direktmarketing im Energiesektor erreichen die Bundesnetzagentur nun sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen.
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