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CCV zum BNetzA-Jahresbericht: "Intransparent und problematisch"

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte Anfang Juni 2023 ihren turnusmäßigen "Jahresbericht Telekommunikation 2022", in dem auch Aspekte des Verbraucherschutzes und -service beleuchtet werden. Dazu gehören auch die Themen unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch. Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), verurteilt ein solches Marktverhalten, begrüßt das Vorgehen der BNetzA gegen unseriöse Marktteilnehmer, übt jedoch erneut Kritik zur "nach wie vor intransparenten Veröffentlichungspraxis der Behörde".

Gemäß Jahresbericht erreichten die BNetzA im Jahr 2022 64.704 schriftliche Beschwerden zur unerlaubten Telefonwerbung. Damit sank die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr (79.702) deutlich um rund 19  Prozent. Wie bereits in den vergangenen Berichten und vom CCV sowie weiteren führenden Wirtschaftsverbänden wiederholt kritisiert, veröffentlichte die Behörde jedoch auch dieses Jahr keine nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselte Statistik. Gerade dies ist jedoch nach Ansicht des CCV von elementarer Bedeutung, um die Beschwerdezahlen exakt einordnen zu können. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreicht, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß zugrunde. Die BNetzA selbst betonte zudem in der Vergangenheit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und dem Beschwerdeaufkommen besteht. In der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wird ebenso auf diese Kausalität hingewiesen.

„Es gibt auch weiterhin keinen Zweifel, dass dieser Zusammenhang besteht. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Bundesnetzagentur in ihren Berichten endlich zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden differenziert“, gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. "Die intransparente Veröffentlichungspraxis" führe aus seiner Sicht dazu, "dass aus diesen Angaben nur schwerlich Rückschlüsse gezogen werden können und sie keine Grundlage für regulatorische Eingriffe wie die Bestätigungslösung darstellen". Erst wenn die Bundesnetzagentur dazu übergehe, "die Beschwerdezahlen differenziert darzustellen, können diese entsprechend fundiert analysiert werden.“

CCV-Justiziar Constantin Jacob ergänzt einen interessanten Aspekt: „Dass bei einer Anzahl von 64.704 schriftlichen Beschwerden nur in neun Verfahren Bußgelder erlassen wurden, spricht für einen großen Anteil unbegründeter Beschwerden.“ Zudem gebe auch der Jahresbericht 2022 "wieder keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist". Dabein seien "gerade solche Anrufe, oft mit strafrechtlicher Relevanz, ... ein großes Problem".

Kritik übt der CCV außerdem an den Auslegungshinweisen zu § 7a UWG. Dieser verpflichtet die werbetreibenden Unternehmen dazu, Einwilligungen in die Telefonwerbung in angemessener Form zu dokumentieren und aufzubewahren und soll unter anderem eine effizientere Verfolgung von unerlaubter Telefonwerbung ermöglichen. Am vorgeschalteten Konsultationsverfahren beteiligte sich auch der CCV mit einer ausführlichen Stellungnahme, jedoch flossen laut Constantin Jacob "praktische und juristische Bedenken der Branche, die von mehreren Verbänden vorgetragen wurden, nicht in die finalen Auslegungshinweise ein". Das sei "umso problematischer, da es sich bei § 7a UWG letztlich um eine Beweislastumkehr handelt, deren Zweck nicht etwa der Verbraucherschutz ist, sondern die Arbeit der BNetzA als Ermittlungsbehörde erleichtern soll“.

Sie wollen mehr wissen?
Den kompletten "Jahresbericht Telekommunikation 2022" der BNetzA - mit weiteren Informationen etwa zu Investitionen im TK-Umfeld, die Entwicklung im Mobilfunk und Festnetz sowie den aktuellen Stand in Sachen Glasfaserausbau finden Sie hier auf der Website der Bundesnetzagentur.

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