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Call Center Verband passt Kodex zur Selbstverpflichtung an

 – Alexander Jünger

Die Mitglieder des Call Center Verband Deutschland e. V. haben auf ihrer Jahrestagung in der vergangenen Woche ihren Ehrenkodex angepasst. Darüber hinaus wurde auch die Beitragsordnung des CCV - im Zuge einer Satzungsänderung - überarbeitet.

Größte Anpassung im Branchenkodex: Die Reduzierung von Anrufversuchen bei Outbound-Kampagnen. „Die dort (im Branchenkodex, Anmerkung der Redaktion) festgelegten Anrufversuche pro Tag, pro Woche und pro Kampagne wurden seitens der Aufsichtsbehörde als zu hoch angesehen“, erklärte Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht & Regulierung. Der CCV empfiehlt somit weniger als drei Anrufversuche pro Tag, 15 pro Woche und 30 pro Kampagne. Diese Werte legten gemeinsame Umfragen von CCV und dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) nahe. Bereits im vergangenen Jahr konnte der CCV gemeinsam mit dem DDV eine staatliche Regulierung der Outbound-Telefonie abwenden.

Außerdem reformierte der Verband die Mitgliedskategorien und ermöglicht nun unter anderem wissenschaftlichen Organisationen den Beitritt zum CCV. Bestehende Mitgliedschaften genießen Bestandsrecht. „Mit den neuen Kategorien für Konzern-, Förder- oder Start-Up-Mitgliedschaften bieten wir attraktive Angebote für unsere zukünftigen Mitglieder. Zudem können erstmals Bildungsträger wie Universitäten und Fachhochschulen CCV-Mitglied werden. Damit stehen den Mitgliedern kompetente Ansprechpartner aus Wissenschaft und Forschung im CCV-Netzwerk zur Verfügung“, erklärt Anja Bonelli, CCV-Vorständin Mitglieder. Zusätzlich sprachen sich die Mitglieder für eine Mindestlaufzeit aus: Eine CCV-Mitgliedschaft soll nicht mehr im Jahr des Beitritts gekündigt werden können. Künftig ist dies erst nach einem Jahr Mindestmitgliedschaft möglich.

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