Spanien verschärft Regeln gegen Call Center-Betrug

Spanien geht mit einem neuen Maßnahmenpaket konsequent gegen Telefonbetrug und unerlaubte Werbeanrufe durch Call Center vor. Seit Samstag, dem 7. Juni 2025, ist es Contact Centern untersagt, Werbeanrufe oder SMS über Mobilfunknummern zu tätigen. Ziel ist es, den Absender solcher Kontaktversuche für Verbraucher eindeutig identifizierbar zu machen und betrügerischen Aktivitäten den Boden zu entziehen.
Die neuen Regelungen basieren auf dem Gesetz zur digitalen Transformation und dem öffentlichen Dienst. Bereits seit Juni 2023 war die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne ausdrückliche Einwilligung verboten. Nun wurde die technische Umsetzung und Kontrolle deutlich verschärft: Werbeanrufe dürfen nur noch über offizielle Unternehmensnummern (etwa die bekannte 1004 von Telefónica) oder über klassische Festnetzanschlüsse erfolgen. Damit können Empfänger den Standort des Anrufers sofort erkennen.
Ein Novum stellt die Freigabe von 900er- und 800er-Servicenummern für ausgehende Werbeanrufe dar, denn bislang waren diese ausschließlich für eingehende Kundenkontakte vorgesehen. Diese Maßnahme eröffnet Call Centern eine regulierte, aber weiterhin nutzbare Kommunikationsmöglichkeit.
Spanische Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Anrufe und SMS zu blockieren, deren Herkunft nicht zweifelsfrei einem registrierten Anbieter zugeordnet werden kann. Seit Inkrafttreten dieser Pflicht am 7. März 2025 wurden täglich im Schnitt über 235.000 Anrufe und 10.000 SMS automatisch blockiert. Hintergrund sind vermehrte Werbeanrufe aus dem Ausland - insbesondere aus den Niederlanden und Großbritannien -, bei denen manipulierte spanische Mobilnummern zum Einsatz kamen.
Begleitend wurde eine zentrale Datenbank für SMS-Absenderkennungen eingeführt. Sie enthält alphanumerische Codes, mit denen Unternehmen und Behörden ihre Identität bei SMS-Nachrichten eindeutig ausweisen müssen. Die Datenbank wird von der spanischen Wettbewerbsaufsicht CNMC verwaltet und soll gefälschte Nachrichten unterbinden, die Empfänger zu gefährlichen Aktionen wie Passworteingaben oder Überweisungen verleiten.
Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wird als schwerer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz geahndet und kann mit Geldstrafen von bis zu zwei Millionen Euro belegt werden. Mit dem neuen Maßnahmenpaket reiht sich Spanien in eine wachsende Zahl europäischer Länder wie Finnland, Frankreich, Deutschland und Belgien ein, die den Schutz der Verbraucher im digitalen Kundenkontakt deutlich verbessern.
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