Schweiz: Keine Sanktionen mehr bei Cold-Calls für Krankenversicherungen

Seit dem 1. September dieses Jahres gibt es in der Schweiz keine Sanktionen mehr, wenn Krankenkassen und Vermittler potenzielle Neukunden per Kalt-Akquise kontaktieren. Der Konsumentenschutz äußert Befürchtungen.
Als eine der ersten hatte die 14-tägig erscheinende schweizerische Konsumenten- und Beratungszeitschrift "Beobachter" darüber berichtet. Demnach wird die seit 2021 geltende Branchenvereinbarung (BVV) aufgehoben, die ein explizites Verbot von Werbeanrufen ausgesprochen hatte und Strafen vorsah, wenn Versicherungsvermittler dies missachteten. In der neuen revidierten Version der BVV ist das Werbeverbot zwar immernoch enthalten - Sanktionen sind bei einem Verstoß jedoch nicht mehr zu befürchten.
Der Konsumentenschutz sieht Konsequenzen für die Verbraucher. Gerade jetzt, da auch in der Schweiz zum Herbstbeginn die Kündigungstermine für Versicherungen fällig werden. Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutz, die ebenfalls im Berner Nationalrat sitzt, kündigte auf der Social Media-Plattform "X" (vormals Twitter) an, sie werde "in der Herbstsession aktiv (gegen die Entscheidung) vorgegen.
Newsletter
Mit dem Newsletter von CallCenterProfi erhalten Sie regelmäßig Informationen über aktuelle Trends im Servicemanagement. Natürlich kostenlos!
> Aktuellen Newsletter ansehen