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Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei Umsetzung des AI Act

 – Alexander Jünger

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz, kurz KI-MIG, übernimmt die Bundesnetzagentur zentrale Aufgaben bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland. Die Behörde fungiert künftig als Marktüberwachungsbehörde, zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden und die Abstimmung mit europäischen Stellen.

Für Unternehmen werden damit die Zuständigkeiten bei der praktischen Anwendung des AI Act konkreter. Die Bundesnetzagentur überwacht in ihren Zuständigkeitsbereichen unter anderem die Einhaltung von Transparenzpflichten sowie die Vorgaben zu verbotenen KI-Praktiken. Betroffen sein können je nach Einsatzgebiet und Einstufung auch KI-Anwendungen in der Kundenkommunikation, im Marketing, im Personalmanagement oder bei der automatisierten Erstellung von Inhalten.

Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt weiterhin von der konkreten Anwendung, der Risikoklasse des Systems sowie davon ab, ob es als Anbieter oder Betreiber der KI-Lösung auftritt. Beschwerden über mögliche Verstöße können künftig bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Ist eine andere Behörde zuständig, soll die Beschwerde entsprechend weitergeleitet werden.

Neben der Aufsicht setzt die Bundesnetzagentur auch auf Beratung und Unterstützung. Ein KI-Service Desk soll Unternehmen, Behörden, Start-ups sowie kleine und mittlere Betriebe bei Fragen zur KI-Verordnung helfen. Zum Angebot gehören Informationen zu Leitlinien und Praxisempfehlungen, Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz sowie Hilfestellungen bei der ersten Einschätzung eines KI-Systems.

Darüber hinaus richtet die Behörde ein KI-Reallabor ein. Dort sollen Unternehmen innovative KI-Anwendungen in einer kontrollierten Umgebung entwickeln, testen und validieren können. Die regulatorische Begleitung soll dazu beitragen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

Die europäische KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise angewendet. Sie verfolgt einen risikobasierten Ansatz und stellt je nach Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Sie wollen mehr wissen?
Welche Anforderungen der EU AI Act an Unternehmen stellt und was bei der Einführung von KI-Systemen zu beachten ist, lesen Sie hier in Teil eins unseres Dreiteilers zur europäischen KI-Verordnung.

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