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BNetzA verhängt zwei Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

 – Alexander Jünger

Vergangene Woche hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen den Energieversorger mivolta GmbH eine Geldbuße von 250.000 Euro verhängt. Gestern ein zweites Bußgeld gegen den Call Center-Dienstleister KiKxxl. Beiden Unternehmen wirft die Regulierungsbehörde unerlaubte Telefonwerbung vor.

Mit dem so genannten Stadtwerke-Trick soll die mivolta GmbH bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der Eigenmarke „MaXXimo“ belästigt haben. Dabei setzte das Unternehmen Vertriebspartner ein, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Außerdem erfolgten die Anrufe teilweise anonym, da die Anrufer ihre Rufnummern teilweise unterdrückten.

Kritik übte die BNetzA auch an der "irreführenden Gesprächsführung" der ungebetenen Anrufe. So sollen sich Anrufer auch mit Fantasienamen wie etwa „bundesweite Energieagentur“ gemeldet haben oder taten so, als würden sie im Auftrag der Bundesnetzagentur oder im Namen des aktuellen Energieversorgers der betroffenen Verbraucher anrufen. Außerdem sei in mehreren Fällen auch der eigentliche Anrufzweck, Produkte der mivolta zu vertreiben, zunächst verschleiert gewesen. Im Allgemeinen gaben die Anrufer an, Kosteneinsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigen zu wollen. Statt dessen erhielten einige Verbraucher im Nachgang ihres Telefonats Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten.

In ihren Ermittlungen hat die festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen (Opt-ins) erst nach dem jeweils betreffenden Telefonanruf datiert war. Weitere der verwendeten Einwilligungserklärungen, die die mivolta über Online-Gewinnspiele bezogen hatte, waren seitens der Gewinnspielanbieter intransparent vorformuliert und gestaltet. Auch die verbotene Rufnummernunterdrückung konnte nachgewiesen werden.

Weiteres Bußgeld
Gestern dann ein weiteres Bußgeld - ebenfalls wegen unerlaubter Telefonwerbung - gegen die KiKxxl GmbH. Der Call Center-Dienstleister soll eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro zahlen, da er im Auftrag verschiedener marktstarker Unternehmen aus der TK-, Energie- und Versicherungsbranche Verbraucher ohne deren Einwilligung kontaktiert hatte. Opt-ins lagen entweder gar nicht oder nur unzureichend vor.
Gegen die beauftragenden Unternehmen hatte die Bundesnetzagentur wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ebenfalls bereits in einem Fall ein hohes Bußgeld verhängt.

Beide Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig und es besteht die Möglichkeit eines Einspruchs.

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