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Telefonwerbung: Beschwerden unter Vorjahresniveau

 – Alexander Jünger

64.704 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Telefonanrufen gingen im Laufe des vergangenen Jahres bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein. Das ist zwar immer noch eine Menge - jedoch ein deutlicher Rückgang um knapp 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2021 waren im Zuge eines besonders hohen Beschwerdeaufkommens 79.702 schriftliche Beschwerden eingegangen (2020: 63.273). Gleichwohl handelt es sich bei dem schriftlichen Beschwerdeaufkommen 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.

"Es ist wichtig und erfreulich, dass die Beschwerdezahlen zurückgehen", so Klaus Müller, Präsident der BNetzA, zu den veröffentlichten Zahlen. "Wir sind aber noch längst nicht da, wo wir hinwollen". Für eine Eindämmung der Beschwerden soll "die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen" sorgen, die Unternehmen dazu verpflichtet, "ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen", so Müller. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hatte zum 1. Okrtober 2021 neue Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Trotz rückläufigem Gesamtvolumen war die Bandbreite der Beschwerdethemen auch im Jahr 2022 groß. Besonders häufig wurden der BNetzA allerdings Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wurde. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Call Center in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen. Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war wie bereits im Vorjahr wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Die Bundesnetzagentur will ihren Kurs gegen unlauter agierende Unternehmen weiter entschieden fortsetzen und hat gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie bündelte die Ermittlungsschwerpunkte in neun Großverfahren. Mit jedem dieser Verfahren wurden bis zu 3.000 Beschwerden verfolgt und hohe Bußgelder verhängt. So setzte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 EUR wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest.

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