CallCenter Profi

Sonntagsarbeit: Bundesregierung ist jetzt am Zug

 – Michaela Kreuzpointner

Die Bundesregierung soll eine bundesweite Neuordnung der Sonn- und Feiertagsarbeit erarbeiten, fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Erfurt. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) begrüßt dies.

„Mit dieser Entscheidung zeigt die Politik Weitsicht“, erklärt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht und Regulierung. „Zwar ist der Weg zu einer bundesweiten Neuregelung der Sonn- und Feiertagsarbeit noch weit, aber ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit ist nun gemacht.“

Die Entscheidung der ASMK wurde nötig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2014 die Arbeit von Callcenter, Videotheken und Bibliotheken an Sonntagen in Hessen verboten hatte. Service sei kein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung – so die Richter damals.

„Die Politik hat das Problem erkannt.“, lobt Egelseer den Entschluss im Sinne der Verbraucher, die nun hoffen dürfen, dass ihr jeweiliger Kundenservice auch an Sonn- und Feiertagen in Deutschland erreichbar ist, wenn die Bundesregierung die richtigen Entscheidungen trifft. Aber die Branche sei nun vorsichtig optimistisch: „Denn gerade aus unternehmerischer Sicht ist ein Arbeitsverbot verheerend: Rund 1/4 des Jahresumsatzes erwirtschaften Call- und Contactcenter an Sonntagen. Rund 98.000 Callcenter-Beschäftigte, die eigentlich mit dem Urteil geschützt werden sollten, fühlen sich bevormundet und um den – häufig mit attraktiven Zuschlägen versehenen – Verdienst gebracht. Viele Beschäftige verdienen am Sonntag zwischen 25 und 50 Prozent mehr. Jeder Fünfte verdient an Sonntagen sogar mehr als fünfzig Prozent seines normalen Gehalts. Diese Regelungen stünden durch ein Verbot der Sonntagsarbeit vor dem Aus.“

Die Konkurrenz im europäischen Ausland steht schon bereit. Deutschland wäre eines der wenigen Länder, das die Sonntagsarbeit verbietet. Österreich, Frankreich, Polen und Großbritannien, um nur einige zu nennen, könnten den Service dankbar übernehmen. Das Geld würden andere Verdienen während Deutsche Telefonhörer auf der Gabel liegen bleiben. Aus diesen Gründen setzt sich der CCV weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Sonntagsarbeit in diesen wichtigen Gebieten erhalten bleibt und Deutschland nicht zu Servicewüste austrocknet.

Das Urteil schleicht seitdem wie ein Ungeheuer durch die Call- und Contact Center-Branche: Im Bundesland Hessen sorgt es dafür, dass seit einem Jahr die Telefone an Sonn- und Feiertagen still stehen und die Callcenter leer bleiben. Viele Unternehmer in anderen Bundesländern sind verunsichert, weil sich das Urteil auch auf sie auswirken kann. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber und Behörden aufgrund des Rechtsstaatsprinzips in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz an Urteile der obersten deutschen Gerichte gebunden sind. Sie müssen rechtswidrige Gesetze und Verordnungen aufheben. Die ASMK wirkt mit seiner Entscheidung dem Richterspruch entgegen

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