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Nach Dialerterror: BNetzA schaltet sieben Nummern ab

 – Alexander Jünger

Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer Pressemitteilung von gestern informiert, wurden bereits sieben Rufnummern von Call Centern abgeschaltet, die wegen gehäufter Silent-Calls aufgefallen waren.

Zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen hat die Bundesnetzagentur jetzt die Abschaltung von sieben Rufnummern verschiedener Unternehmen angeordnet. Die BNetzA reagierte damit auf zahlreiche Beschwerden, in denen sich vornehmlich Verbraucher über wiederholte tägliche Anrufe beklagten. Das Telefon klingelte in diesen Fällen oft nur wenige Male und nach dem Abnehmen meldete sich niemand.

"Die ungebremste Automatisierung geht hier zu Lasten der Angerufenen", wird BNetztA-Präsident Matthias Kurth zitiert. "Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen, ist nicht hinnehmbar", so Kurth weiter. "Ich appelliere zugleich an die Unternehmen, bei den Bemühungen um Effizienzsteigerungen nicht den Verbraucher aus dem Blick zu verlieren."

Die belästigenden Telefonanrufe mithilfe eines Predictive Dialers stellen eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach § 67 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) berechtigt. Danach kann die Bundesnetzagentur bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen. Erschwerend kommt in den vorliegenden Fällen hinzu, dass die Angerufenen zudem im Vorfeld nicht in den Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen eingewilligt haben. Dies widerspricht den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.

Der Bundesnetzagentur liegen bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines derartigen Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie hat bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

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