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Frankreich beendet klassische Telefonakquise im B-to-C

 – Alexander Jünger

Frankreich verschärft die Regeln für telefonische Werbung. Grundlage ist eine Änderung des französischen Verbraucherschutzrechts, die mit Artikel 13 des Gesetzes LOI n° 2025-594 vom 30. Juni 2025 beschlossen wurde. Ab dem 11. August 2026 dürfen Unternehmen Verbraucher nur noch nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung telefonisch zu Werbezwecken kontaktieren.

Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert, eindeutig und jederzeit widerrufbar sein. Unternehmen sind zudem verpflichtet, den Nachweis dieser Zustimmung zu führen. Vorgekreuzte Checkboxen oder pauschale Einverständniserklärungen reichen künftig nicht mehr aus.

Mit dem Systemwechsel verliert auch die bisherige Sperrliste Bloctel ihre Bedeutung. Statt Verbraucher vor unerwünschten Anrufen zu schützen, indem sie sich in ein Widerspruchsregister eintragen, müssen Unternehmen künftig selbst sicherstellen, dass eine dokumentierte Einwilligung vorliegt. Bloctel wird mit Inkrafttreten der Neuregelung eingestellt.

Eine wichtige Ausnahme bleibt bestehen: Besteht bereits eine Vertragsbeziehung, dürfen Unternehmen ihre Kunden weiterhin telefonisch kontaktieren, sofern sich das Gespräch auf den laufenden Vertrag oder ergänzende beziehungsweise qualitätsverbessernde Leistungen bezieht. Auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements gelten Sonderregelungen.

Für Contact Center und Outbound-Dienstleister dürfte das Gesetz weitreichende Folgen haben. Klassische Kaltakquise im Privatkundengeschäft verliert erheblich an Bedeutung. Stattdessen rücken professionelles Consent-Management, First-Party-Daten sowie dokumentierte Einwilligungsprozesse in den Mittelpunkt. Gleichzeitig gewinnen Bestandskundenmanagement, Kundenservice und andere erlaubte Kontaktanlässe weiter an Gewicht.

Die französische Regierung begründet den Schritt mit der hohen Zahl unerwünschter Werbeanrufe und zunehmenden Betrugsfällen. Bereits seit Juli 2025 gelten in einzelnen Branchen – etwa bei energetischen Sanierungen oder der Wohnraumanpassung – weitgehende Verbote für telefonische Neukundenansprache. Das neue Gesetz weitet diesen Ansatz nun grundsätzlich auf nahezu alle Branchen aus.

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