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Schweiz: Die Grauzone der Krankenkassenvermittlung

 – Alexander Jünger

Seit dem 1. September 2024 ist die Kaltakquise für Krankenkassenvermittler in der Schweiz verboten. Trotz der Androhung von Bußen bis zu 100.000 Franken wurden bereits mehr als 160 Verstöße gemeldet. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat Untersuchungen gegen Einzeltäter, Vermittlerfirmen und Krankenkassen eingeleitet.

Die neue Regelung sieht vor, dass Vermittler eine offizielle Bewilligung für Beratungen und Versicherungsvermittlung benötigen. Dennoch wurden 350 Akteure identifiziert, die ohne diese Erlaubnis tätig waren. Die hohen Provisionen, die Vermittler erhalten können - bis zu 16 Monatsprämien für Zusatzversicherungen und mehrere tausend Franken bei halbprivaten Spitalversicherungen - machen den Markt weiterhin attraktiv.

Einige Versicherer und Vermittler versuchen, das Verbot zu umgehen. Ausländische Call Center nutzen Computer-Unterstützung zum systematischen Durchtelefonieren. Andere Strategien umfassen Social Media-Wettbewerbe mit Werbeeinwilligung als Teilnahmebedingung oder Sponsoring-Verträge zur Erlangung von Kontaktdaten.

Die Finma hat verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Bußgelder, Strafanzeigen und den Entzug von Bewilligungen. Die Behörde steht vor der Herausforderung, die Balance zwischen effektiver Kontrolle und der Vermeidung übermäßiger Einschränkungen für die Branche zu finden.

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