Schweiz: Bundesrat stellt unerwünschte Krankenkassen-Anrufe unter Strafe

In der vergangenen Woche hat der Bundesrat in der Schweiz eine neue Verordnung verabschiedet, um unerwünschte Anrufe von Krankenkassen zu unterbinden. Die neue Regelung tritt schon am 1. September in Kraft.
Konkret geht es um die telefonische Kaltakquise potenzieller Neukunden, also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr ist. Die Regelung gilt nun für alle Versicherungen. Bis dato waren lediglich solche Versicherer an die Regelung gebunden, die sich einer Branchenvereinbarung unterworfen hatten.
Neben dem Cold Calling-Verbot sind Versicherungsvermittler außerdem verpflichtet, Beratungsgespräche mit ihren Kunden zu protokollieren und unterzeichnen zu lassen. Desweiteren wurde die Entschädigung der Vermittler auf 70 Schweizer Franken pro Versichertem beschränkt.
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