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DSGVO-Verstöße: BfDI verhängt Geldbußen in Millionenhöhe

 – Alexander Jünger

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH mit einer Geldbuße in Höhe von 9.550.000 Euro belegt. Das Unternehmen hatte laut Pressemitteilung des BfDI "keine hinreichenden technisch-organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass Unberechtigte bei der telefonischen Kundenbetreuung Auskünfte zu Kundendaten erhalten können". In einem weiteren Fall sprach der BfDI ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Rapidata GmbH aus.

"Datenschutz ist Grundrechtsschutz", so Bundesbeauftragte Ulrich Kelber klar und deutlich. Die ausgesprochenen Geldbußen seien "ein klares Zeichen, dass wir diesen Grundrechtsschutz durchsetzen werden". Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebe dem BfDI die Möglichkeit, "die unzureichende Sicherung von personenbezogenen Daten entscheidend zu ahnden. Wir wenden diese Befugnisse unter Berücksichtigung der gebotenen Angemessenheit an".

Im Fall von 1&1 Telecom GmbH hatte der BfDI Kenntnis erlangt, dass Anrufer bei der Kundenbetreuung des Unternehmens allein schon durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten erhalten konnten. In diesem Authentifizierungsverfahren sieht der BfDI einen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, nach dem das Unternehmen verpflichtet ist, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten systematisch zu schützen.

Nachdem der BfDI den unzureichenden Datenschutz bemängelt hatte, zeigte sich 1&1 Telecom GmbH "einsichtig und äußerst kooperativ", so die Bundesbehörde. In einem ersten Schritt wurde zunächst der Authentifizierungsprozess durch die Abfrage zusätzlicher Angaben stärker abgesichert. In einem weiteren Schritt wird bei der 1&1 Telecom GmbH derzeit und nach Absprache mit dem BfDI ein neues, technisch und datenschutzrechtlich deutlich verbessertes Authentifizierungsverfahren eingeführt.

Ungeachtet dieser Maßnahmen war die Verhängung einer Geldbuße geboten. So war unter anderem der Verstoß nicht nur auf einen geringen Teil der Kunden begrenzt, sondern stellte nach Angaben des BfDI "ein Risiko für den gesamten Kundenbestand dar". Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße sei man "aufgrund des während des gesamten Verfahrens kooperativen Verhaltens von 1&1 Telecom GmbH im unteren Bereich des möglichen Bußgeldrahmen" geblieben. Aktuell werden durch den BfDI - aufgrund von eigenen Erkenntnissen, Hinweisen und auch Kundenbeschwerden - die Authentifizierungsprozesse weiterer Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen untersucht.

Ein weiteres Verfahren gegen den Telekommunikationsanbieter Rapidata GmbH wurde erforderlich, da das Unternehmen seiner gesetzlichen Auflage nach Artikel 37 DSGVO zur Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen ist. Bei der Höhe der Geldbuße von 10.000 Euro wurde laut BfDI berücksichtigt, "dass es sich hierbei um ein Unternehmen aus der Kategorie der Kleinstunternehmen handelt".

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