Call Center im Visier: NRW-Datenschutzbericht kritisiert KI-Einsatz

Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk, hat mit ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2024 deutliche Akzente gesetzt - auch für die Kundenservice-Branche. Insgesamt 12.490 Eingaben gingen im vergangenen Jahr bei der Aufsichtsbehörde ein. Ein Rekordwert, der das gestiegene öffentliche Bewusstsein für Datenschutzfragen belegt.
Besonders brisant für die Call Center-Branche: Ein Betreiber aus NRW musste auf Druck der Behörde den Einsatz einer heimlich installierten Emotionserkennungssoftware beenden. Die Technologie, die vermeintlich die Stimmung von Anrufenden analysieren sollte, kam ohne Zustimmung der Betroffenen zum Einsatz. Ebenfalls gestoppt wurde der unerlaubte Austausch sensibler Gesundheitsdaten zwischen elf Versicherern in NRW. Auch ein Online-Wetterdienst, der Standortdaten seiner Nutzer ohne Einwilligung an Dritte weitergab, wurde zur Korrektur seiner Geschäftspraxis verpflichtet. Technologische Neuerungen standen auch im Mittelpunkt beim Fall einer großen Wohnungsgesellschaft, die smarte Rauchwarnmelder mit Raumklimaüberwachung in Wohnungen installierte. Zwar konnte der Einbau nicht verhindert werden, die Funktion zur Klimaerfassung musste jedoch auf Intervention der Behörde deaktiviert werden.
Bettina Gayk kritisierte darüber hinaus politische Entwicklungen: Die geplante Zentralisierung der Datenschutzaufsicht beim Bund lehnt sie ab. Die Nähe der Landesbehörden zur lokalen Wirtschaft habe sich bewährt, gerade auch im beratenden Kontakt mit kleinen und mittleren Unternehmen. Besorgt zeigte sich Gayk auch über sicherheitspolitische Tendenzen, etwa den Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Videoüberwachung oder den Einsatz von KI zur Gesichtserkennung. Diese Maßnahmen gefährdeten bürgerliche Freiheitsrechte und seien ohne klaren gesetzlichen Rahmen nicht akzeptabel.
Messenger-Dienste wie WhatsApp sieht die Datenschutzbehörde ebenfalls kritisch. Sie warnt vor dem Einsatz zur Übermittlung sensibler Daten, etwa bei der Kommunikation mit Jobcentern oder Stromversorgern. Auch das verpflichtende Angeben von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern in Behördenformularen ohne klare Freiwilligkeit sei unzulässig.
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