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Digital Networks Act: Branche warnt vor Einschränkungen für Telefonmarketing

 – Alexander Jünger

Die Europäische Union will mit dem Digital Networks Act, kurz DNA, die Regeln für elektronische Kommunikationsnetze modernisieren, vereinfachen und stärker harmonisieren. Den entsprechenden Verordnungsvorschlag hatte die EU-Kommission im Januar 2026 vorgelegt. Im Zuge der geplanten Neuordnung sollen auch Regelungen aus der bisherigen ePrivacy-Richtlinie in den neuen Rechtsrahmen überführt werden.

Genau hier sieht die Federation of European Data and Marketing, FEDMA, Risiken für das Telefonmarketing. In einem aktuellen Positionspapier warnt der europäische Dachverband davor, dass Maßnahmen zum Schutz vor Betrug und unerwünschten Anrufen unbeabsichtigt auch rechtmäßige telefonische Kundenansprache erschweren könnten. Betroffen sein könnten nach Einschätzung des Verbands insbesondere Unternehmen, kleine und mittlere Betriebe sowie Nichtregierungs- und gemeinnützige Organisationen.

Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, wie stark Telefonmarketing künftig von einer vorherigen Einwilligung abhängig gemacht werden soll. Innerhalb Europas gibt es bislang unterschiedliche Modelle. Deutschland setzt bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern grundsätzlich auf eine vorherige Einwilligung. Frankreich ist 2026 ebenfalls zu einem allgemeinen Opt-in-Modell übergegangen. Finnland erlaubt Telefonmarketing dagegen weiterhin mit einer Widerspruchsmöglichkeit für Verbraucher.

Die FEDMA sieht bislang keinen ausreichenden Beleg dafür, dass ein generelles Opt-in-Modell Verbraucher grundsätzlich besser schützt als funktionierende Opt-out-Systeme. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer zu weit gefassten Definition sogenannter „nuisance calls“. Ohne klare Abgrenzung könnten auch legitime Kontakte von Unternehmen, Verbänden oder gemeinnützigen Organisationen unter entsprechende Einschränkungen fallen.

Beim Kampf gegen betrügerische Anrufe fordert die FEDMA deshalb stärker technische Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Authentifizierung von Anrufern, Maßnahmen gegen manipulierte Rufnummern sowie Verfahren zur Verifizierung von Caller IDs. Betrug solle gezielt bekämpft werden, anstatt rechtmäßiges Telefonmarketing pauschal einzuschränken.

Noch handelt es sich beim Digital Networks Act um einen Gesetzgebungsvorschlag. Für Contact Center mit Outbound-Geschäft bleibt die weitere Entwicklung dennoch relevant: Die künftige EU-Regulierung könnte mit darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Verbraucher telefonisch ansprechen dürfen.

Sie wollen mehr wissen? Den vollständigen Vorschlag zum Digital Networks Act sowie weitere Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren stellt die EU-Kommission hier auf ihrer Website bereit

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