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Fünf Jahre Haft für Call Center-Betrüger nach Millionenbetrug

 – Alexander Jünger

Nach einem umfangreichen Cybercrime-Prozess hat das Landgericht Göttingen einen 39-jährigen Angeklagten wegen bandenmäßigen Anlagebetrugs zu fünf Jahren Haft verurteilt. Über professionell organisierte Call Center sollen deutsche Anleger um Millionenbeträge geschädigt worden sein.

Nach Überzeugung des Landgericht Göttingen war der Angeklagte Teil einer international agierenden Cybercrime-Gruppierung, die mit professionell organisierten Call Center-Strukturen gezielt Anleger täuschte. Der 39-jährige israelisch-ungarische Staatsbürger wurde wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Mann soll von einem Call Center aus deutsche Kunden kontaktiert haben, die zuvor ihre Daten auf einer betrügerischen Online-Plattform hinterlegt hatten. Dort wurden vermeintlich lukrative Finanzprodukte angeboten. Tatsächlich flossen die eingezahlten Gelder jedoch nicht in reale Anlagen, sondern wurden über ein Geldwäschenetzwerk an Hintermänner weitergeleitet. Allein deutsche Anleger sollen dabei um mehr als drei Millionen Euro geschädigt worden sein. Insgesamt belief sich der Schaden bei der Plattform „fx leader“ nach Ermittlerangaben auf mehr als 23 Millionen US-Dollar.

Der Angeklagte war rund ein Jahr lang als so genannter Retention Agent tätig. Seine Aufgabe bestand darin, bereits registrierte Anleger nach einer ersten Einzahlung zu weiteren Zahlungen zu bewegen. Dafür hatte er Zugriff auf interne Datenbanken mit detaillierten Informationen zu Kontaktdaten sowie Ein- und Auszahlungen der Kunden. Mithilfe speziell entwickelter Software wurden Kursverläufe simuliert und je nach Situation manipuliert, um Vertrauen zu erzeugen oder zusätzliche Einzahlungen auszulösen. Auszahlungen erfolgten nur gezielt, etwa um weitere Zahlungen anzustoßen oder Strafanzeigen zu vermeiden.

Für seine Tätigkeit soll der Angeklagte rund 226.000 Euro erhalten haben. Dieser Betrag wird nun als Wertersatz eingezogen. Zudem sprach das Gericht einer Geschädigten im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens Schadensersatz in Höhe von rund 764.000 Euro zu. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision eingelegt.

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