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Telefonüberwachung in Deutschland auf neuem Höchststand

 – Simone Fojut

Der Zuwachs der Telekommunikationsüberwachung im vergangenen Jahr macht nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar einmal mehr deutlich, dass die geltenden Rechtsvorschriften dringend überarbeitet werden müssen. Die aktuellen Zahlen zur Situation der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland, die die Bundesnetzagentur heute veröffentlicht hat, zeigen einen erschreckenden neuen Höchststand.

So wird die Anzahl der im Jahr 2005 neu vorgelegten Überwachungsanordnungen mit insgesamt 35.015 angegeben. Im Vergleich mit dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um mehr als 20 Prozent. Seit 1995, dem ersten Jahr der Aufzeichnungen, ergibt sich eine Steigerung von mehr als 600 Prozent in einem Jahrzehnt.

Die Zahl der Betroffenen liegt um ein Vielfaches höher als 35.015: Das Freiburger Max-Planck-Institut hatte im Mai 2003 ein Gutachten vorgelegt, nach dem in Deutschland von 21.974 Anordnungen im Jahr 2002, mehr als 1,5 Millionen Menschen von den Bespitzelungsmaßnahmen betroffen waren. Auch bei der Bewertung der Effektivität der Überwachungsmaßnahme stellen die Experten fest, dass nur in 17 Prozent der Maßnahmen wirklich unmittelbare Erfolge für die Ermittlungen der Strafverfolger das Ergebnis waren. Auch die Dunkelziffer richterlich nicht genehmigter Abhöraktionen durch die Geheimdienste taucht in der aktuellen Statistik nicht auf.

Der Bundesdatenschützer kritisierte heute in Bonn die erneut gestiegenen Zahlen und bedauert, dass die Appelle von Seiten des Datenschutzes in der Vergangenheit zu keiner Trendwende geführt haben. Auch das Gutachten des Max-Planck-Instituts, das von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben worden ist, zeige bislang keinerlei Wirkung.

Die im Frühjahr in Brüssel beschlossene europaweite Einführung einer Vorratsspeicherung für Telefondaten entspreche der Tendenz, den Einsatz verdeckter technischer Mittel zum Zweck der Strafverfolgung immer weiter auszubauen, so Schaar. "Die Brüsseler Richtlinie ist bis zum Sommer 2007 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. In diesen Zusammenhang gehören dann endlich auch die Vorschriften der Telefonüberwachung, wie sie sich heute aus der Strafprozessordnung ergeben, auf den Prüfstand. Dabei muss auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, berücksichtigt werden", sagte er.

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