Neues Gesetz für Call Center?
Beratung und Verkauf von Versicherungen per Telefon könnte für die Call Center-Branche in Zukunft komplizierter werden. Mit der neuen gesetzlichen Vermittlerrichtlinie drohen insbesondere Call Center-Dienstleistern Konsequenzen, die in der Praxis noch niemand wirklich abschätzen kann. Was die neue Richtlinie bewirkt, ist derzeit noch offen, da sie bisher auf den Call Center-Bereich noch keinen eindeutigen Bezug nimmt.
Es scheint, als hätte es noch keiner so richtig gemerkt: Das "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts", das seit Mitte Mai diesen Jahres im Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft getreten ist, hat bei genauerem Hinsehen heimlich, still und leise neue Hürden im Call Center-Markt aufgebaut. Das zeigten die Recherchen von Call Center Profi in der Branche.
Bislang ist sich kaum jemand über die eventuellen Konsequenzen der neuen Richtlinie für den Versicherungsverkauf bewusst. Insbesondere für Call Center-Dienstleister, die auf die aktive Kundenberatung und den Verkauf von Versicherungsprodukten großer Versicherungsunternehmen spezialisiert sind oder gar komplette Prozesse im Business Process Outsourcing steuern, könnte das neue Versicherungsvermittlungsgesetz zumindest formal manchen Stolperstein bereithalten.
Das neue Versicherungsvermittlergesetz
Das neue Gesetz zur Versicherungsvermittlung könnte Konsequenzen für Call Center-Betreiber haben, die für Versicherungsunternehmen Outbound-Telefonie mit aktivem Versicherungsverkauf betreiben. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes vom 22. Mai 2007 auf einen Blick:
- Gewerbepflicht: Versicherungsvermittlung wird aufgrund der Versicherungsvermittlerrichtlinie zum erlaubnispflichtigen Gewerbe umgestaltet. Vermittler müssen damit zukünftig bei den Industrie- und Handelskammern registriert sein. Die Zulassung wird nach Sachkundenachweis vor den Industrie- und Handelskammern erteilt.
- Sachkundenachweis: Zukünftig benötigen gebundene wie ungebundene Versicherungsvermittler eine ausreichende Haftpflichtdeckung im Schadenfall beispielsweise im Fall falscher Beratung.
- Qualifikation: Vermittler, die entweder durch den Versicherer nicht in der direkten Haftung stehen oder nur so genannte "produktakzessorische" Versicherungen vermitteln, die in Zusammenhang mit einem anderen Produkt angeboten werden, benötigen unter Umständen nur eine geringere oder gar keine Qualifikation im Versicherungsfach. Für Call Center-Betreiber würde dann unter Umständen eine Sammelqualifikation ausreichen.
Der Deutsche Direktmarketingverband e. V. hat das neue Gesetz auf seine Relevanz für Call Center und Call Center-Agenten geprüft. Erfahren Sie mehr dazu im DDV-Positionspapier.
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