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Verbraucherzentrale Hamburg gewinnt Klage gegen Vodafone

 – Alexander Jünger

Nichts gesagt, trotzdem getan? Darum ging es im Sommer vor dem Münchner Landgericht. Wie erst jetzt bekannt wurde, gewann die Verbraucherzentrale Hamburg eine Klage gegen den Kabelnetzbetreiber Vodafone. Ein betroffener Ex-Kunde erhielt umzugsbedingt eine Vertragsanpassung, obwohl er dem telefonisch nicht zugestimmt hatte. Trotzdem erhielt er eine Bestätigung für die Anpassung.

Der Vorgang ist nichts besonderes: Ein Kunde kündigt seinen Kabelanschluss und Zusatzservices, weil ein Umzug ansteht. Daraufhin startet die Kündigerrückgewinnung und mit der Offerte eines hoffentlich passenden neuen Tarifs wird der Kunde zum Bleiben animiert. Das klappte im vorliegenden Fall nicht - der Kunde lehnte ab. Trotzdem erhielt er eine Bestätigung für die Vertragsanpassungen, die entsprechenden Rechnungen flatterten ins Haus und die Beträge wurden vom Konto eingezogen.

Wie shz.de auf seinem Online-Portal berichtet, hatte Vodafone vor Gericht angegeben, dass der Kunde die Anpassung sehr wohl telefonisch bestätigt habe und dass die Bestätigung, Rechnungslegung und Abbuchung zu Recht veranlasst hatte. Später habe man sich - noch vor dem Verfahren - mit dem Kunden in Verbindung gesetzt und den Auftrag storniert. Das Gericht sah das anders und entschied auf eine wettbewerbswidrige Handlung: „Die Kammer hat keine Anhaltspunkte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen (...) anzuzweifeln“, zitiert shz.de aus der Urteilsbegründung.

Das Landgericht entschied schließlich auf eine Bußgeldzahlung in Höhe von 250.000 Euro im Wiederholungsfall. Der Kabelnetzbetreiber nahm das Urteil an, womit es nun rechtskräftig ist. Ein Vodafone-Sprecher bezeichnete den Vorfall gegenüber shz.de als einen „bedauerlichen Arbeitsfehler“.

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