Neuer Tarifvertrag zwischen walter services und ver.di
„Nach ausgiebigen Verhandlungstagen und konstruktiven Gesprächen hat sich der Customer Service-Dienstleister mit seinen Arbeitnehmervertretern und Tarifvertragspartner ver.di in der Tarifkommission geeinigt“, informiert eine aktuelle Pressemitteilung von walter services. Der neue Rahmentarifvertrag (RTV) 2018 Teil 1 (Arbeitszeit und Lohnfortzahlung) ist von beiden Parteien unterzeichnet und trat zum 1. Oktober 2018 in Kraft.
Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Teilvereinbarung, die unter anderem den Verzicht auf die 51-Prozent-Regel auf Tagesbasis zum Gegenstand hatte, die aus Sicht aller Beteiligten längst nicht mehr zeitgemäß war.
Ein weiterer Kernpunkt des unterzeichneten Dokuments ist eine gerechtere Betrachtung der Entgeltfortzahlung. Die neue Regelung führt im Krankheitsfall zu deutlich mehr Transparenz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei walter services. Sie wissen zukünftig genau, welche Entgeltfortzahlung sie zu erwarten haben, gerade auch im Hinblick auf die zu leistenden Zuschläge.
„Wir sind mit diesem vorläufigen Verhandlungspaket einen guten Schritt weiter in Bezug auf die Vereinfachung unserer Prozesse und die Transparenz für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, zeigt sich Wolfgang Salzig, Chief Human Resources Officer bei walter services, sehr zufrieden mit der Einigung. Man müsse „weg von einer verwirrenden Verwaltungsbürokratie hin zu einer offenen und transparenten Struktur“. Für alle sei klar gewesen, dass es ohne Kompromisse nicht gehe, damit beide Seiten profitieren. Salzig sieht das mit den neuen Tarifvertrag als „ganz gut gelungen“. Er biete „eine solide Basis für die zukünftige Entgeltfortzahlung sowie für die Planung unserer Mitarbeiter.“
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