Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Mai 2019 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter mittels eines objektiven, zugänglichen und verlässlichen Systems erfassen. Deutschland hat diese Entscheidung bislang nicht umgesetzt, so dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell über die Frage entscheiden musste, ob Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Antwort: Ja! Unser Gastautor Dr. Sebastian Maiß beantwortet die sieben wichtigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.