CallCenter Profi

Weitere Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

 – Alexander Jünger

In zwei weiteren Fällen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 194.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Wie die BNetzA in einer Presseinformation mitteilt, umfassen die beiden Bußgeldverfahren "mehrere Beschwerden von Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln."

In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei den vorgelegten Erklärungen handelte es sich jedoch um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten.

Opt-Ins, die keine sind

"Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wer Werbeanrufe durchführt, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher zu verfügen, dem drohen hohe Bußgelder." Auch in Zukunft wolle man "zum Schutz der Verbraucher konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten."

Zugleich verwies Kurth auf die Tatsache, dass die Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren extrem zeitaufwendig sei, "da die Verfahren sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht sehr komplex sind." Es müssen konkrete Beweis dafür erbacht werden, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe durchgeführt hat. Kurth dazu: "Ein solcher Nachweis kann oft nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen erbracht werden. Auch müssen oftmals vorgelegte Einwilligungserklärungen der jeweiligen betroffenen Unternehmen rechtlich geprüft werden. Dies ist jeweils eine aufwendige Einzelfallbewertung und führt nicht selten zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen."

Matthias Kurth appellierte außerdem an die "Opfer" von unerlaubter Telefonwerbung. Die BNetzA sei "weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen". Laut BNetzA-Präseident gingen von August 2009 bis April 2010 über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Nur ein Teil davon wird aufgegriffen, weil einige Beschwerden nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden können. Dies sei etwa bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.

Stand 27. Juli 2010 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Mit den auferlegten Bußgeldern wurden sowohl Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung als auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet. Zahlreiche Ermittlungen laufen laut BNetzA noch.

  • Newsletter

    Mit dem Newsletter von CallCenterProfi erhalten Sie regelmäßig Informationen über aktuelle Trends im Servicemanagement. Natürlich kostenlos!

    > Aktuellen Newsletter ansehen

Passende Inhalte

Aufrufe

Passend im Marktplatz

Business
Keine passenden Business Cards gefunden.