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Verbraucherschützer fordern härtere Regelungen im Telefonverkauf

 – Alexander Jünger

Auf ihrer heutigen Pressekonferenz haben die Verbraucherzentralen - knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung - eine Übersicht über bisher eingegangene Beschwerden sowie ihre Implikationen daraus vorgestellt.

Grundtenor der Verbraucherschützer: Auch ein Jahr nach der Verschärfung der Regelungen in Sachen Telefonwerbung und -Verkauf "zeichnet sich keine substanzielle Verbesserung der Situation für den Verbraucher ab". Noch immer würden "sehr viele Bürgerinnen und Bürger mit dubiosen Werbeangeboten behelligt", äußerte sich etwa der baden-württembergische Verbraucherminister Rudolf Köberle. Sein Fazit: Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz zu wenig und vor allem nicht die angestrebte abschreckende Wirkung. Er wandte sich an die Bundesregierung und verlangte einmal mehr nach Umsetzung der von Verbraucherschützern geforderten "Bestätigungslösung". Im Kern sieht die die schriftliche Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge vor.

Die Verbraucherschutzzentrale hatte Verbraucher aufgerufen, sich bis einschließlich Ende November 2010 bei der Verbraucherzentrale über unerwünschte Telefonate zu beschweren*. Laut Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), haben sich bisher "über 40.000 Verbraucher an der seit März laufenden Erhebung der Verbraucherzentralen beteiligt". Für Billen weckte das den Anschein, dass "die Erhöhung der Bußgelder, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und die Ausdehnung der Widerrufsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die 'Plage des 21. Jahrhunderts' einzudämmen".

Die paradoxe Situation, dass Anrufe verboten, die in der Folge abgeschlossenen Verträge aber gültig sind, müsse ein für allemal beendet werden. Kritiker der großen "Bestätigungslösung" sehen es hingegen als ebenso paradox an, wenn der Anruf erlaubt, ein telefonisch abgeschlossener Vertrag aber trotzdem noch ein weiteres Mal bestätigt werden soll. Es bleibt also weiter spannend.

*Ausgewählte Zwischenergebnisse des bundesweiten Umfrage
Bundesweit haben sich vom 1. März bis 30. Juni 2010 insgesamt 40.754 Verbraucher an der durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligt. Demnach drehte es sich bei den meisten Anrufen um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen (66,2 Prozent). Jeder sechste Anruf kam von einem Energieversorger, Telefon- und Internetdienstleister, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. Rund 20 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt rund 80 Prozent der Angerufenen, lediglich ein Prozent gab an, mit dem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Die Anzahl der Beschwerden ist bei der Gruppe der 30- bis 65-jährigen Verbraucher am höchsten (48,8 Prozent), gefolgt von den über 65-Jährigen mit rund 35 Prozent.

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