UWG-Novelle: Bundesrat nun doch für Opt-out
Das intensive Lobbying der DDV-Mitglieder trägt Früchte: Das Plenum des Bundesrates hat sich am 20. Juni 2003 im ersten Durchgang mit der UWG-Novelle befasst und folgt - im Gegensatz zum Kabinettsentwurf vom 7. Mai 2003 - exakt dem DDV-Vorschlag für Opt-out.
Der Deutsche Direktmarketing Verband hatte nach Einbringung der ursprünglichen Gesetzesvorlage für die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sofort eine Initiative unter seinen Mitgliedern gestartet, um einige der geplanten Neuregelungen doch noch zu verhindern. Als einer der größten Kritikpunkte an der Novellierung hatte sich das geplante Opt-In-Verfahren heraus kristallisiert.
Einen ersten Teilsieg des DDV gibt eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Bundesrates preis. Hier heißt es: "Bei Telefonmarketing empfiehlt der Bundesrat eine Regelung, bei der von einer unzumutbaren Belästigung nur dann auszugehen ist, wenn der Verbraucher oder Marktteilnehmer ausdrücklich einen entgegenstehenden Willen geäußert hat." Die bisher im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Opt-in-Regelung führe zu Wettbewerbsnachteilen für Direktmarketing-Unternehmen, da die meisten anderen EU-Staaten ebenfalls nach der Opt-out-Regelung verfahren.
Der DDV führt diesen wichtigen Teilerfolg auf das aktive Zusammenstehen vieler seiner Mitglieder zurück und dankt ihnen für dieses Engagement! Der Verein appelliert weiter an alle Mitglieder, auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese geschlossene und konsequente Haltung bei zu behalten.
Indes geht die Evolution der UWG-Novelle vom Entwurf zur endgültigen Umsetzung weiter. In einem nächsten Schritt wird der Regierungsentwurf mit den Vorschlägen des Bundesrates und der Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag übergeben, der sich nach der Sommerpause in drei Lesungen mit dem Gesetzesvorhaben befassen wird. Anschließend hat erneut der Bundesrat das Wort, so dass mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nach wie vor erst ab Jahresbeginn 2004 zu rechnen ist.
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