TKG-Novelle verabschiedet
Im Laufe des Donnerstags hat der Deutsche Bundestag die Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Wie erwartet werden Warteschleifen kostenfrei, allerdings wurden die Verbraucherschützer in Sachen Breitbandinternet-Ausbau enttäuscht.
Beim Thema Warteschleifen gab es keine großen Überraschungen. Wie erwartet wurde beschlossen, dass die Wartezeit vor einem Anruf künftig für den Anrufer kostenfrei zu sein hat. Damit die Unternehmen sich auf die neuen Regelungen einstellen können, gilt nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst eine Übergangsfrist von einem Jahr. Innerhalb dieser Phase müssen Anbieter von Hotlines sicherstellen, dass die ersten zwei Minuten im Wartefeld einer Hotline für den Anrufer kostenlos sein müssen. Danach darf wieder bepreist werden.
Nach Ablauf der zwölfmonatigen Übergangsfrist sollen dann alle Wartefelder bei Servicerufnummern für eine unbegrenzte Dauer kostenfrei sein. Im Rufnummernkreis 0800, der für Anrufer komplett kostenfrei ist, keine große Herausforderung. Auch bei Telefonanschlüssen, die über eine normale Ortsvorwahl erreichbar sind, darf es weiter Warteschleifen geben. Durch die weite Verbreitung von Festnetz-Flatrates sind die Kosten in diesem Segment überschaubar, oder fallen gar nicht erst an. Und noch zwei weitere Ausnahmen sieht die TKG-Novelle vor: gilt für den Anruf ein Festpreis (unabhängig von der Dauer des Gesprächs) oder übernimmt das vom Kunden kontaktierte Unternehmen die Kosten, sind Warteschleifen ebenfalls erlaubt. In jedem Fall hat jedoch eine Ansage der voraussichtlichen Wartezeit zu erfolgen.
Verbraucherschützer und sicher auch die Telekommunikationskunden freuen sich über die beschlossene Umsetzungs-Beschleunigung im Zuge eines Anbieterwechsels. Demnach sollen Kunden bei einem Wechsel ihres Providers nur noch maximal einen Tag ohne Anschluss auskommen müssen. Gleiches gilt für den Umstand, wenn ein Kunde seine Rufnummer auf einen anderen Anbieter portieren lassen will. Teilweise wochenlange Wartezeiten sollen damit endlich der Vergangenheit angehören. Außerdem soll die Bundesnetzagentur künftig in der Lage sein, die tatsächliche Bandbreite eines Anschlusses mit der in Aussicht gestellten Performance abzugleichen.
Eine Abfuhr erteilte der Bundestag dem verpflichtenden Ausbau von breitbandigen Internetanschlüssen in ländlichen Regionen. Statt der zwingenden Vorgabe sollen die TK-Unternehmen "ohne staatliche Vorgaben" agieren und die Erschließung allein durch die Kraft des Marktes regeln lassen.
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