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Telefonnummer wird zum Schlüssel für Name und Anschrift

 – Simone Fojut

Ab Oktober bieten die Auskunftsdienste auf Wunsch zur Telefonnummer auch den zugehörigen Namen und Anschrift. Bislang durften die Telefongesellschaften auf solche Fragen keine Auskunft geben. Doch das neue Telekommunikationsgesetz erlaubt nun die Inverssuche unter bestimmten Voraussetzungen. Sie kann über Telefonauskünfte, über CD-Roms oder Verzeichnisse im Internet erfolgen. Die Auskunftsdienste Telix, Infoportal und Telegate haben bereits angekündigt, die Inverssuche ab Oktober anzubieten.

Auch der CD-Rom-Anbieter Klicktel will im 4. Quartal eine CD-Rom herausgeben, die die Inverssuche ermöglicht. Wenn ein Suchender anhand einer Telefonnummer den Namen und die Anschrift des Rufnummern-Inhabers erfragt, ist es gleichgültig, zu welchem Zweck er diese persönlichen Daten nutzen will.

Daten- und Verbraucherschützer warnen allerdings vor Missbrauch der Inverssuche und raten Telefonkunden, genau zu prüfen, ob sie die neue Möglichkeit zulassen wollen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar weist auf die rechtlichen Vorgaben hin, die erfüllt sein müssen, bevor ein solcher Dienst angeboten werden darf: "Eine solche Inverssuche ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist und gegen eine Inverssuche keinen Widerspruch eingelegt hat."

Jeder Diensteanbieter muss seine Kunden auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen. Allgemein gilt: Wer bislang nicht in den Telefonbüchern oder öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnissen verzeichnet war, wird über die Inverssuche auch nicht gefunden.

Zahlreiche Telekom-Kunden erhielten schon im Juni ein Schreiben, das auf die Neuerung hinwies. Vier Wochen hatten sie Zeit, um die Inverssuche zu sperren, damit die Daten keinesfalls an die Auskunftsdienste weitergegeben werden. Diese Frist verlängerte die T-Com bis zum 27. September stillschweigend. Am 30. September stellt der T-Com-Redaktionsdienst, der die Telefondaten aller Netzbetreiber erhält, die Daten den Auskunftsdiensten zur Verfügung.

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