Tele2 zahlt erneut
Der TK-Anbieter Tele2 muss eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro zahlen. Der Preis für (wiederholte) Kaltanrufe und unerwünschte Telefonwerbung. Als "einen großen Erfolg gegen unerlaubtes Telefonmarketing" verbucht das die Verbraucherzentrale Bayern. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", freut sich Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.
Vorausgegangen war ein Klageverfahren am Landgericht Düsseldorf. Tele2 wurde verurteilt, es künftig zu unterlassen, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Dennoch rissen die Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern nicht ab, sodass die Verbraucherschützer ein Ordnungsgeldverfahren einleiteten. Daraufhin hätte Tele2 nach einem Beschluss des Landgerichts 100.000 Euro an die Staatskasse bezahlen müssen. Der Telefonanbieter legte dagegen Beschwerde ein.
Davon unbeeindruckt sammelten die Verbraucherschützer neue Fälle und starteten ein zweites Ordnungsgeldverfahren. Tele2 drohte dadurch eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe. Angesichts dieser Entwicklung einigte sich der Anbieter mit der Verbraucherzentrale außergerichtlich: Gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge verpflichtete sich Tele2, eine Vertragsstrafe an die Verbraucherzentrale Bayern zu zahlen. Dazu erklärt Markus Saller, Justiziar der Verbraucherzentrale: "Die Zahlung betrifft nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit. Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können."
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