CallCenter Profi

Schon wieder Höchstbußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt

 – Alexander Jünger

Wieder schöpfte die Bundesnetzagentur den maximal möglichen Bußgeldrahmen aus und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 300.000 Euro. Und wieder ist es ein Dienstleister, der im Bereich Strom- und Gasversorgung agiert. Diesmal hat es die SG Sales and Distribution GmbH getroffen. Über 1.400 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert, das telefonisch - jedoch ohne Zustimmung der Angerufenen - für verschiedene Energieversorger geworben hatte.

"In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Pressemitteilung zur Angelegenheit. "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen."

Im aktuellen Fall wog aus Sicht des Regulierers "insbesondere die manipulative Gesprächsführung der Anrufer schwer". Häufig stellten sich die Anrufer als angeblich „unabhängige Tarifoptimierer“ vor. In den Gesprächen gaben sie den Verbrauchern oft unwahre oder irreführende Informationen zur Entwicklung der Energiepreise, um sie von der dringenden Notwendigkeit einer Anpassung ihrer aktuellen Verträge zu überzeugen. Teilweise gaben sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher aus, um sich deren Vertrauen zu erschleichen. Auf diese Weise versuchten sie, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, etwa einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf.

Einigen Verbrauchern wurde im Anschluss an das Telefonat ein Vertragsschluss unterstellt. Entweder war es nach den glaubhaften Angaben der Verbraucher gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen oder die Betroffenen hätten diesen ohne die wahrheitswidrigen Aussagen der Call Center-Mitarbeiter nie abgeschlossen. Einen wirtschaftlichen Schaden konnten die Betroffenen nur abwenden, indem sie nach der unerwarteten Übersendung von Vertragsunterlagen einen Widerruf erklärten.

Wie die Bundesnetzagentur weiter ausführt, traten "die Call Center-Mitarbeiter traten zudem in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich auf. Zum Teil griffen sie die Verbraucher massiv verbal an und beleidigten sie". Außerdem seien Anrufe bei vielen Verbrauchern in einer unerträglich empfundenen Häufigkeit erfolgt. Dabei ignorierten die Anrufer auch in den Telefonaten erklärte Anrufverbot.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

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