Nur die Spitze des Eisbergs
40.800 - so viele Verträge wurden Kunden in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr am Telefon unerlaubt "untergeschoben". Das vermeldet die Verbraucherzentrale NRW in einer aktuellen Pressemitteilung. Dabei spricht Klaus Müller, der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, nur von der Spitze des Eisbergs: "Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Opfer illegaler Telefonabzocke in Nordrhein-Westfalen viel höher ist." Nun seien aus seiner Sicht einschneidende Veränderungen im Vertrags- und Widerrufsrecht gefragt, um die verbotene Telefonwerbung künftig wirkungsvoll zu unterbinden.
Im Klartext heißt das für Müller: "Verträge, die aufgrund eines unerlaubten Werbeanruf zustande gekommen sind, dürfen künftig erst wirksam werden, wenn Kunden im Nachhinein schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben." Die Verbraucherzentrale NRW fordert von Landesverbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg (CDU), sich für eine Bundesratsinitiative einzusetzen, um verbotenen Werbeanrufen einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Mit einer ähnlichen Forderung war die Verbraucherschutzministerin von Rheinland-Pfalz, Margit Conrad (SPD), bereits vor einigen Tagen an die Öffentlichkeit gegangen.
[/img]Die vom Bundesjustizministerium geplanten erweiterten Regelungen gegen unlautere Telefonwerbung - etwa die Einführung von Bußgeldern und das Verbot von Rufnummernunterdrückung - greifen aus Sicht der Verbraucherschützer aus NRW viel zu kurz. Klaus Müller: "Bußgelder reichen als Abschreckung nicht aus. Unseriös agierende Call Center und deren Auftraggeber werden sich weiter die Hände reiben, weil sie ihr Treiben auch nach der Androhung von Bußgeldern fortführen können." Auch das geplante Verbot der Rufnummernunterdrückung tauge in der Praxis kaum, um den Urheber eines Anrufs zu ermitteln. Denn technisch sei es weiterhin möglich, übermittelte Rufnummern zu manipulieren. Außerdem, so Müller, "kaum ein Verbraucher wird sich bei einer Überrumpelung an der Strippe die Rufnummer notieren, damit der unerbetene Anrufer anschließend ermittelt werden kann."
Ein schriftlicher Appell der Verbraucherzentrale NRW an den Verbraucherschutzminister des Bundeslandes soll nun die Regulierung in die richtigen Bahnen lenken. "Wir brauchen eine Änderung in der aktuell vorgesehenen Gesetzesnovelle gegen den unlauteren Wettbewerb jetzt und keinesfalls später", fordert Müller. Falls sich die Verbraucherschutzminister auf ihrem Treffen nicht bewegen, blieben auch die Vorschläge des Bundesjustizministeriums für den Verbraucherschützer nur Makulatur: "Bußgelder und das Verbot der Rufnummernunterdrückung packen das Übel der lästigen Werbeanrufe nicht an der Wurzel. Es sind wirksamere Maßnahmen gefragt, um Abzockern am Telefon das Handwerk zu legen." Der konkrete Vorschlag der Verbraucherzentrale NRW: Unzulässig telefonisch anberaumte Verträge sollen künftig schriftlich bestätigt werden.
Newsletter
Mit dem Newsletter von CallCenterProfi erhalten Sie regelmäßig Informationen über aktuelle Trends im Servicemanagement. Natürlich kostenlos!
> Aktuellen Newsletter ansehen








