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Nach neuem Gesetzentwurf: Call Center Verband weiter gegen schriftliche Bestätigungslösung

 – Alexander Jünger

Das Thema Bestätigungslösung hält sich wacker: Vergangene Woche beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, wonach Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge zu deren Wirksamkeit nachträglich in Textform bestätigen müssen. Bereits im Mai 2017 gab es einen gleichlautenden Entwurf, der jedoch wegen des Endes der damaligen Legislaturperiode nicht mehr beraten wurde. Jetzt liegt die Initiative wieder auf dem Tisch. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt die so genannte Bestätigungslösung auch weiterhin ab.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 bereits ein Textformerfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Ein im März 2017 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichter, 253-seitiger Evaluierungsbericht bestätigte die grundsätzliche Wirksamkeit dieses Gesetzes und sieht die Einführung eines Textformerfordernisses für weitere Vertragsarten skeptisch. In einer im Juni 2017 veröffentlichten Stellungnahme schloss sich die damalige Bundesregierung dieser Einschätzung an. Auch der CCV teilt diese Auffassung.

Der Standpunkt des CCV ist klar formuliert: Forderungen nach weitergehenden Bestätigungslösungen dienen nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft, tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung und verkennen die wirtschaftliche Bedeutung unseres Wirtschaftszweigs. Zudem erschweren sie den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger. Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde solch eine Bestätigungslösung alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen unverhältnismäßig stark einschränken. Aus Sicht des CCV reicht die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. "Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, ist Dirk Egelseer, CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung, überzeugt.

"Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar", so der CCV in einer aktuellen Presseinfo. Dieses könne jedoch auch durch eine Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Vielmehr müssten Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden "mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden". Eine Gesetzesänderung scheine "dagegen der bequemste Weg. Aber einer, der alle Marktteilnehmer stark einschränkt".

In Sachen Verbraucher- und Beschäftigtenschutz sieht der CCV in dem gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur entwickelten Branchenkodex, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt, ein wirksames Mittel der Eigenregulierung. Eine Ausweitung des Textformerfordernisses diene "nicht dem Verbraucherschutz, sondern läuft vielmehr auch den von der Bundesregierung in der 'Digitalen Agenda' formulierten Zielen zuwider", so der CCV abschließend.

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