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"Moskau Team" darf nicht für Inkassodienstleistungen werben

 – Sarah Dreps

Das Landgericht Köln hat jetzt in zwei aktuellen Beschlüssen hohe Ordnungsgelder gegen die unter dem Namen "Inkasso Team Moskau" bekannt gewordene Firma TMA Telefonmarketing GmbH verhängt. Das teilte der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) mit. Der BDIU hatte gegen die Firma Bestrafungsanträge wegen unerlaubter Werbung für Inkassodienstleistungen gestellt.

Das Gericht hielt dies in sieben Fällen für erwiesen, unter anderem mit Anzeigen in Onlinediensten und einem Film auf dem Portal clipfish.de. Dafür erließ es ein Ordnungsgeld in Höhe von 52.500 Euro. In einem weiteren Fall hatten Vertreter der Firma in einem Interview für das "Mallorcamagazin" das Durchführen von Inkassodienstleistungen angekündigt, wofür das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängte.

"Die Rechtslage ist eindeutig: Das sogenannte 'Moskau Team' ist kein Inkassounternehmen und darf Inkasso weder durchführen noch irreführende Werbung dafür machen", ließ BDIU-Präsident Wolfgang Spitz verlauten. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem Urteil (33 O 390/06 vom 18. März 2008) der Firma untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. Laut dem Gericht war die Geschäftstätigkeit des sogenannten "Moskau Teams" "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen".

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