"Legislative im Verbraucherrecht läuft Amok"
Über die „große Bestätigungslösung“ für telefonisch geschlossene Verträge sprachen wir mit Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei, die sich unter anderem auf das Recht der Neuen Medien spezialisiert hat.
CallCenterProfi: Seit der letzten Konferenz der Verbraucherschutz-Minister Ende September ist die „große Bestätigungslösung" für telefonisch geschlossene Verträge wieder in aller Munde. In der Zwischenzeit wurde sogar ein entsprechender Antrag im Bundestag eingebracht. Welche Chancen geben Sie einem solchen Vorstoß? Eigentlich sollte ja erst nach der Evaluierung der letzten UWG-Anpassungen darüber diskutiert werden.
Dr. Bahr: Ich befürchte, dass durchaus gute Chancen bestehen, dass ein solches Gesetzgebungsvorhaben erfolgreich ist. Die Legislative läuft im Verbraucherrecht inzwischen Amok. Häufig sind die Vorhaben gut gemeint, gehen aber am eigentlichen Kern des Problems vorbei. Anstatt Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, wird nur mehr Unklarheit produziert.
CallCenterProfi: Der Call Center Verband Deutschland argumentiert, dass „eine einseitige Bestätigungslösung bei Outbound-Telefonaten einen Bruch mit der Rechtstradition in Deutschland" darstellen würde. Wie interpretieren Sie diese Behauptung aus Ihrer juristischen Sicht?
Dr. Bahr: Ich teile diese Ansicht voll und ganz. In Deutschland gilt grundsätzlich, als Ausfluss der Privatautonomie, die Formfreiheit. Das heißt, Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Eine Ausnahme gibt es nur in besonderen Einzelfällen, zum Beispiel wenn ich ein Grundstück kaufe. Das angedachte Gesetz beschränkt nun diese Freiheit elementar. Auf breiter Front sollen Verträge nun nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können, sondern sind nur noch dann wirksam, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Dieses Vorhaben ist eine klare Systemveränderung, die durch nichts gerechtfertigt ist. Der angestrebte Zweck – Schutz des Verbrauchers – steht in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Schaden, der entsteht. Hier wird das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Gut gemeint, aber weit über das Ziel hinausgeschossen.
CallCenterProfi: Es gibt Stimmen im Call Center-Markt, die warnen: Kommt die „große Bestätigungslösung" in ihrer jetzt formulierten Form, könne niemand mehr telefonisch eine Pizza bestellen oder ein Taxi rufen. Ist das tatsächlich so? Wäre es nicht sinnvoller, zwischen Outbound- und Inbound-Telefonaten zu unterscheiden?
Dr. Bahr: Das angedachte Gesetz sieht eine solche Differenzierung nicht vor. Es erscheint mir auch wenig praktikabel, eine solche Unterscheidung einzuführen. Es würde dann nämlich häufig vom Zufall abhängen, wer wen anruft. Erreicht ein Verbraucher den Unternehmer nicht und hinterlässt einen Rückrufwunsch, so handelt es sich bei dem Rückruf dann plötzlich um einen Outbound-Call, obwohl es doch eigentlich Inbound war. Juristisch ist die geäußerte Kritik richtig. Der Pizza-Lieferant, das Taxi, die Möbel-Bestellung, die Karten- Reservierung, der Arzt-Termin, die Reisebuchung, die Buch-Bestellung. All dies wäre für den Verbraucher zukünftig unverbindlich. Das Risiko trägt der Unternehmer, der etwas vorbereiten oder herstellen muss, ohne sicher sein zu können, ob er hierfür auch eine Vergütung erhält. Das angedachte Gesetz, wenn es denn kommt, wird dazu führen, dass bei Waren und Dienstleistungen mit größerem Wert zukünftig stets vorab eine schriftliche Absicherung erfolgen wird. Bei kleineren Beträgen werden die meisten Unternehmer vermutlich das Risiko einer Vertragsunwirksamkeit aus praktischen Gründen eingehen. Die Zeche wird über kurz oder lang der Verbraucher zahlen. Die höheren Kosten für die Vertragsabwicklung werden auf die Kunden umgelegt. Die Zeiten, in denen der Verbraucher mal so eben schnell etwas telefonisch an seinen Verträgen ändern kann, werden vorbei sein.
Dr. Martin Bahr ist Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr, spezialisiert auf das Recht der Neuen Medien, gewerblichen Rechtsschutz, Glücks- und Gewinnspiel und Datenschutzrecht.
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