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Gesetzentwurf für mehr Inklusion im Arbeits­markt steht

 – Alexander Jünger

Ende April hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ mehrheitlich gebilligt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf. Der Bundesrat stimmte diesem Gesetzentwurf nun in seiner Sitzung am 12. Mai zu.

Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen (so genannte „vierte Staffel“). Für kleinere Arbeitgeber sollen wie bisher Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

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Weitere Details aus den einzelnen Lesungen sowie der Anhörung finden Sie hier auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestags. Den Beschluss des Bundesrats können Sie hier im kompletten Wortlauf nachlesen.

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