FST testet Auskunftsdienste
Ob Anbieter von telefonischen 118xy-Auskunftsdiensten aktuelle regulatorische und gesetzliche Vorgaben befolgen, zeigt ein jetzt vom Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) vorgelegtes Screening, das 75 Inlands-Auskunftsdienste geprüft hat. Die meisten positiv!
Die „klassische“ Aufgabe von Auskunftsdiensten ist die Nennung einer erfragten Rufnummer. Alle 75 getesteten Dienste können diese Leistung erbringen. Weiter wurde überprüft, ob eine Preisansage vor Gesprächsbeginn erfolgte, wie sie bei Entgelten ab zwei Euro pro Minute oder Inanspruchnahme vorgeschrieben ist. 99 Prozent der Auskunftsdienste setzten diese Vorgabe korrekt um.
Auskunftsdienste können, müssen aber nicht weiterverbinden. Verbinden sie jedoch weiter, ist die Ansage der Folgekosten zwingend vorgeschrieben. 93 Prozent der weitervermittelnden Auskunftsdienste gaben die anfallenden Folgekosten an. Alle übrigen Anbieter hat der FST inzwischen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aufgefordert.
Zusätzlich wurden Auskunftsdienste überprüft, die Entertainmentdienste mit Schlagworten bewerben. In diesen Fällen müssen Anbieter eine zusätzliche Vorgabe einhalten und auf Anfrage des Anrufers eine eigenständige Rufnummer zu einem Entertainmentangebot nennen können. Alle getesteten Anbieter konnten eine alternative Rufnummer zu dem jeweiligen Dienst ansagen.
„Verstöße gegen die regulatorische Vorgaben waren erfreulicherweise nur in einem marginalen Umfang zu verzeichnen. Bis auf einzelne Ausreißer halten die Auskunftsdiensteanbieter durchgehend die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben ein und leisten so ihren Beitrag zu einem transparenten und verbraucherfreundlichen Auskunftsdienste-Markt,“ fasst Boris Schmidt, seit 1. Januar neuer Geschäftsführer des FST, die positiven Ergebnisse des Screenings zusammen.
„Die 118xy hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre zu einer erfolgreichen Rufnummerngasse für Auskunftsdienste mit einer hohen Akzeptanz und Nachfrage bei Verbrauchern entwickelt, die gleichzeitig eine erfreulich niedrige Beschwerdequote aufweist. Vor dem Hintergrund der positiven Ergebnisse des umfangreichen FST-Screenings bleibt daher unverständlich, weshalb die Bundesnetzagentur ohne zwingende Gründe plant, diesen Markt mit einer verfehlten Regulierungspolitik praktisch zu vernichten – mit allen Konsequenzen für Unternehmen und Arbeitsplätze", ergänzt Renatus Zilles (Foto oben) Vorstandsmitglied im FST und Vorsitzender der Geschäftsführung der NEXT ID. "Die Pläne der Behörde bedeuten einen erheblichen Eingriff in bestehende Geschäftsmodelle und eine existenzielle Bedrohung für diesen über Jahre aufgebauten und stabilen Markt. Insbesondere vor dem Hintergrund der massiven wirtschaftlichen Rezession wäre anstelle der bislang von der BNetzA praktizierten dogmatischen und inhaltlich motivierten Rufnummernregulierung endlich einer wirtschaftsorientierten Lösung mit positiven Impulsen für die Branche der Vorzug zu geben."
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