FST erweitert Verhaltens-Kodex
Der Verein Freiwillige Kontrolle Telefonmehrwertdienste (FST e.V.) hat - zeitnah zum Inkrafttreten einiger neuer Richtlinien im Telekommunikationsgesetz - seinen Verhaltenskodex überarbeitet. Am ersten September tritt er in Kraft. Neu hinzugefügt oder erweitert wurde das für Mitglieder verpflichtende Papier unter anderem um Vorschriften zum Telefonmarketing.
"Im Zuge unserer aktuellen Optimierungsmaßnahmen zum Kodex war es uns auch wichtig, ihn zu erweitern, um aktuellen Marktentwicklungen gerecht zu werden", wird FST-Geschäftsführerin Claudia Kalenberg zitiert. "Dazu zählen vor allem neue Vorschriften zum Telefonmarketing, einem sensiblen Marktbereich, dessen Optimierung wir uns nicht entziehen wollen."
Aus Sicht des FST und seines Kodex ist Telefonwerbung auch dann als belästigend und damit wettbewerbswidrig einzustufen, wenn diese zwar mit Zustimmung des Angerufenen erfolgen, aber außerhalb geschäftsüblicher Zeiten geführt werden. Unterlassen werden sollten demnach telefonische Kontaktaufnahmen von montags bis freitags zwischen 20 Uhr und 8 Uhr morgens, samstags vor 10 Uhr und nach 16 Uhr sowie am ganzen Sonntag. Weitere neue Regeln im Kodex regeln etwa das Verhalten beim Erfragen der Gesprächsbereitschaft sowie den Rahmen zur Beendigung eines Gesprächs, etwa wenn der Kontakt aktuell nicht erwünscht ist. Will der Ansprechpartner überhaupt keinen telefonischen Kontakt, hat das Telemarketing-treibende Unternehmen die Kontaktdaten sofort zu löschen und unterlässt künftige Offerten. Außerdem empfiehlt der Kodex, die Anzahl der Klingelzeichen auf höchstens sechs und die Anzahl der Kontaktversuche auf drei pro Tag zu begrenzen.
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