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DDV fordert von BNetzA umfassende Transparenz bei Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat aktuell Zahlen zum Beschwerdeaufkommen im Zusammenhang mit unerlaubten Werbeanrufen veröffentlicht. So stellt die BNetzA fest, dass das Beschwerdeaufkommen zu unerlaubten Werbeanrufen im Jahr 2020 einen neuen Höchstwert erreicht habe. Der DDV mahnt wiederholt und nachdrücklich an, dass die von der BNetzA für 2020 publizierte Zahl der insgesamt 63.273 Beschwerdefälle keinerlei wirkliche Aussagekraft hat und fordert von der BNetzA die Angabe von Detailinformationen zu den Beschwerden.

Der DDV hält eine genauere Aufschlüsselung dieser Fallzahlen durch die BNetzA insbesondere vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion zu unerlaubten Werbeanrufen für zwingend notwendig. Dazu DDV-Präsident Patrick Tapp: „Nur eine nackte Zahl zu publizieren, ist ohne weitere Differenzierung unseriös und einer Bundesbehörde unwürdig.“

So sei laut Tapp überhaupt nicht nachvollziehbar, welcher Anlass der Beschwerde zugrunde gelegen habe – zum Beispiel technisch bedingte oder tatsächliche Verstöße – und auch die Anzahl der Mehrfachmeldungen – also Beschwerden zu dem gleichen Sachverhalt – bleiben im Dunkeln. Ebenso wenig gibt die Zahl der BNetzA darüber Auskunft, ob es sich bei den Customer Service Centern um inländische oder ausländische Unternehmen handle, was für eine Beurteilung der Sachlage zum Telefonmarketing in Deutschland jedoch unabdingbar sei.

Der DDV teilt selbstverständlich die Auffassung der BNetzA, dass Fälle wie etwa das Unterschieben nicht bestellter Vertragsleistungen im Nachgang zu Telefonaten bußgeldbewehrt sind. Tapp: „Untergeschobene Verträge sind kein Marketinginstrument, sondern schlicht und einfach Betrug.“

 

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