CallCenter Profi

Dämpfer für Arcor

 – Alexander Jünger

Wie verschiedene Mediendienste vermelden, hat das Landgericht Frankfurt unerbetene Werbeanrufe des Telekommunikationsanbieters Arcor per Entscheid gestoppt. Die Richter gaben damit einer Klage der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale gegen die Vodafone-Tochter statt.

Arcor hatte gelegentliche Nutzer seines Call-by-Call-Angebotes mit der Vorwahl 01070 für Werbeansprachen anrufen lassen – das Gericht sah hier keine Grundlage für eine geschäftliche Kontaktaufnahme. Arcor hatte so argumentiert, dass eine Geschäftsbeziehung bestünde, weil Kunden die Call-by-Call-Vorwahl genutzt hätten, um günstiger zu telefonieren. Das sahen die Frankfurter Richter anders und entschieden: Das Anwählen der "Arcor-Spar-Vorwahl" sei weder eine Geschäftsbeziehung zu Arcor noch liege dadurch ein Einverständnis für künftige Telefonwerbung vor.

Die Verbraucherschützer sehen sich bestätigt und wollen Arcor nun weiter beobachten: "Hält Arcor weiter an der Masche fest, Verbraucher ungebeten zu Werbezwecken anrufen zu lassen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft", äußerte sich Beate Wagner von der Verbraucherschutzorganisation.

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