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Conrad will härter vorgehen

 – Alexander Jünger

Die Verbraucherschutz-Ministerin von Rheinland-Pfalz, Margit Conrad (SPD), forderte gestern in Mainz Anpassungen bei Verträgen, die durch unerwünschte Werbeanrufe zustande kamen. Conrad will, dass ein Sonderkündigungsrecht oder ein Widerrufsrecht eingeräumt wird und einen entsprechenden Vorschlag ihres Bundeslandes bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister Mitte September in Baden-Baden einbringen.

Bislang sind telefonisch abgeschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufbar. Conrad wird sich dafür einsetzen, dass durch unerwünschte Telefonwerbung zustande gekommene Verträge auch später noch aufgelöst werden können. Wie angekündigt, wird sich die Konferenz der Verbraucherschutzminister sowie das Bundesjustizministerium auch mit den anderen Maßnahmen zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung befassen. Neben einem Bußgeld stehen auch noch das Verbot der Rufnummernunterdrückung bei gewerblichen Anrufen sowie die Forderung nach kostenlosen Warteschleifen im Raum.

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