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Call Center Verband Deutschland kritisiert Koalitionsvertrag der Ampel

 – Alexander Jünger

Am 24. November 2021 stellten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Dieser enthält mehrere für die Call und Contact Center-Wirtschaft bedeutsame Übereinkünfte, welche der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert. Besonders die Pläne der Ampelparteien, eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge einzuführen, stößt auf Ablehnung. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszweiten. Dies lehnte der CCV in der Vergangenheit bereits ab.

"Eine Bestätigungslösung schützt nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen", erneuert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Bedenken. Zudem seien "Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt". Darüber hinaus verwies Egelseer darauf, dass "auch weiterhin kein Zahlenmaterial (existiere), inwieweit untergeschobene Verträge ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können".

Verbandsjustiziar Constantin Jacob ergänzt: "Im Rahmen unserer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 wies die FDP darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit gegen entsprechende Pläne im Bundestag stimmte. Es ist bedauerlich, dass sie nunmehr von dieser Haltung abrückt."

Daneben sollen nach dem Willen der künftigen Koalitionäre Abonnementverträge immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden müssen. Hier ist aus Sicht des CCV zu befürchten, dass es zu einer großen Unübersichtlichkeit führt, wenn zu jedem Zweijahresvertrag auch ein entsprechender Einjahresvertrag angeboten werden muss. "Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Diese Vielfalt umfasst bereits unter anderem Prepaid-Angebote sowie Angebote für Jahresverträge. Der Zwang, zu jedem 24-monatigen Vertrag einen Einjahresvertrag anbieten zu müssen, stellt hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatautonomie dar", kommentiert Verbandsjustiziar Constantin Jacob.

Weiterer Kritikpunkt: dem Koalitionsvertrag zufolge soll der gesetzliche Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden. Im Anschluss entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte. "Die Mehrheit der CCV-Mitglieder stand der grundsätzlichen Einführung des Mindestlohnes positiv gegenüber", merkt CCV-Präsident Dirk Egelseer an. Jedoch sei bei der "Höhe ... ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen wichtig", den die Mindestlohnkommission gewährleisten soll. Eine politisch motivierte Erhöhung ohne Einbeziehung der Sozialpartner sei aus Sicht des CCV hingegen abzulehnen.

Der CCV befürwortet Pläne, nach denen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen werden sollen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen. Wichtig sei jedoch nach Ansicht des CCV-Verbandsjustiziars Constantin Jacob, "dass hierbei auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden, wie es die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2013 mit § 32i BDSG bereits plante, jedoch später leider davon Abstand nahm".

Weitere Pläne von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betreffen unter anderem die Digitalisierung, die Arbeitszeitflexibilität sowie einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Mehr dazu finden Sie auf der Themenseite des CCV.

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