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Call Center Verband Deutschland gegen Ausweitung schriftlicher Bestätigungen

 – Alexander Jünger

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) hat auf einen Beitrag in der "Heilbronner Stimme" vom 1. März 2017 reagiert. Im Artikel "Unerlaubte Telefonwerbung auf dem Vormarsch" wird gefordert, der Gesetzgeber solle die schriftliche Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen ausweiten, da unerlaubte Werbeanrufe und Abzocke am Telefon zugenommen hätten. Der CCV leht diese Forderungen ab und erklärt auch gleich warum.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde 2013 ein Textform-Erfordernis für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Der CCV setzte sich im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich gegen eine weitergehende Regelung für andere Vertragsarten ein. Nach Ansicht des CCV ist die nunmehr geforderte  Ausweitung der schriftlichen Bestätigungslösung ein vollkommen ungeeignetes Mittel, um dem so genannten „Cold Calling“ zu begegnen. Dirk Egelseer, CCV-Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung, betont, dass „untergeschobene Verträge bereits durch die bestehende Rechtslage, konkret durch die Widerrufsmöglichkeit telefonisch geschlossener Verträge, aufgelöst werden können.“ Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen. Die bestehende Rechtslage reicht aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden.

Der Artikel in der "Heilbronner Stimme" untermauert die Forderung nach einer Ausweitung der Bestätigungslösung mit der gestiegenen Anzahl schriftlicher Beschwerden, die bei der Regulierungsbehörde 2016 eingegangen waren. Der CCV weist darauf hin, dass sich nur anhand der Brutto-Beschwerdezahlen keine tatsächliche Zunahme des Problems unlauterer Werbeanrufe ableiten lässt. „Aufgrund der sehr unübersichtlichen Rechtslage zu Anrufeinwilligungen dürfte der Großteil der Beschwerden tatsächlich unbegründet sein", kommentiert sagt Dirk Egelseer vom CCV. "Das heißt, die zugrunde liegenden Anrufe sind legal.“  Eine Differenzierung muss aus seiner Sicht vielmehr auf Basis begründeter und unbegründeter Beschwerden erfolgen.

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung sowie Verbandsjustitiar des CCV, gibt außerdem zu bedenken, dass „die gestiegenen Beschwerdezahlen mit einer generellen Zunahme an Telefonkontakten einhergehen, was die Anzahl relativiert.“ Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag seien etwa 29.000 Beschwerden im Jahr eine äußerst niedrige Quote, die es nicht rechtfertige, "einen ganzen Wirtschaftszweig zu diffamieren". Die geforderte Bestätigungslösung dämme zudem nicht das Beschwerdeproblem ein, sondern würde vielmehr die gewohnten komfortablen Bestellprozesse des Verbrauchers verkomplizieren beziehungsweise unmöglich machen. Auch das größte Problem in diesem Zusammenhang, Betrugsdelikte aus dem Ausland, könne mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Aus Sicht des CCW "müssen Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen Möglichkeiten ausgestattet werden".

Der CCV, der sich aktiv für den Verbraucher- und Beschäftigenschutz einsetzt, verweist auf den etablierten Branchenkodex, der gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur erstellt wurde und der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt. "Populistische Forderungen nach weitergehenden, schriftlichen Bestätigungslösungen" seien nicht im Sinne des Verbraucher- und Beschätigtenschutzes, so der CCV. Vielmehr widersprechen sie "unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft und tragen technischen Entwicklungen nicht Rechnung".

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