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Bundestag billigt überarbeitetes 0190er Gesetz

 – Alexander Jünger

Der Deutsche Bundestag stimmte am Donnerstag einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses vom Vortag einstimmig zu, der auf die Interessen der Bundesländer stärker Rücksicht nimmt. Zum Schutz der Verbraucher werden unter anderem die Anrufkosten für 0190er und 0900er Nummern auf maximal zwei Euro pro Minute begrenzt. Außerdem werden derartige Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt. Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienst-Leistungen im Mobilfunk.

Bekämpft wird auch der Missbrauch von Internet-Dialern die sich bislang oft vom Nutzer unbemerkt im Computer installieren und sich über teure 0190-Nummern ins Netz einwählen konnten. Vorgesehen ist künftig eine Registrierpflicht für solche Programme. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, es soll im Juli in Kraft treten.

Der Telekommunikationsexperte der SPD, Hubertus Heil, betonte, dieses Gesetz mache "den Weg frei für mehr Verbraucherschutz" und beuge "Abzocke und Missbrauch" vor. Gleichzeitig erreiche man mit dem Gesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher einerseits und denen der Dienstleister andererseits. Mehrheitlich seien die Anbieter solcher Nummern durchaus seriös. Den unseriösen Anbietern drohe künftig im Falle eines Missbrauchs solcher Rufnummern eine Strafe von 100.000 Euro.

Die Opposition forderte Nachbesserung: Nach Ansicht von Marita Sehn muss die Strafe bei Missbrauch auf 500.000 Euro angehoben werden. Die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU, Ursula Heinen, forderte unter anderem ein Inkassoverbot, wenn Anbieter unseriöser Dienste von den Kunden Geld einfordern.

Auch die Branchenverbände und –Vereine sehen weiteren Anpassungsbedarf, denn ihrer Ansicht nach reicht der vorliegene Entwurf zur Bewerkstelligung eines wirksamen Verbraucherschutzes nicht aus. Beispielsweise der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hält weitergehende Schritte für erforderlich. Hier sieht er sich in Einklang mit den Verbraucherverbänden und der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST).

Dazu gehört die Einführung einer zentralen Datenbank bei der Regulierungsbehörde fürm Telekommunikation und Post (RegTP) zur einheitlichen Erfassung der Anbieter von 0190er-Mehrwertdiensten - wie es auch im politischen Raum schon länger vehement gefordert wird. Eine solche Datenbank wäre dringend notwendig, um Verbrauchern Informationen über entsprechende Anbieter zu verschaffen.

"Der Regulierer muss hier stärker in die Pflicht genommen werden und bei der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten dafür Sorge tragen, dass ein Missbrauch von vornherein ausgeschlossen ist," erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Die beinhaltet auch die Einhaltung der Zuteilungsregeln von Rufnummern. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in das 0190er-Geschäftsmodell wieder gestärkt werden."

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