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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

 – Alexander Jünger

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung beschlossen, das die Verbraucherrechte bei untergeschobenen Verträgen und unlauterer Telefonie stärken soll. Der Entwurf wird nun dem Gesetzgeber zugeleitet. Da das Gesetz keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf, rechnet man mit dem Inkrafttreten Anfang 2009.

"Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein“, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Zuge des Entwurfsbeschlusses. Verbraucher könnten sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon geschlossen wurden, der Schutz vor untergeschobenen Verträgen würde nun steigen. Unseriöse Firmen, so Zypries, "die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden."

So könnte es tatsächlich kommen, denn das Bundeskabinett hat drei wesentliche Forderungen der Verbraucherschützer im Gesetzesentwurf bestätigt:

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[li]Bei unlauterer Telefonwerbung drohen 50.000 Euro Bußgeld!

Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat. [/li][/li][/li]

[li]Rufnummern müssen im Outbound-Geschäft übermittelt werden!

Die Identität des Anrufers müsse klar sein, auch um unerwünschte Werbeanrufe verfolgen zu können. Ein entsprechendes Verbot zur Rufnummernunterdrückung soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. [/li][/li][/li]

[li]Widerspruchsrecht für Verbraucher gestärkt!

Künftig sollen auch telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen so widerrufen werden können, wie es heute schon bei allen anderen Verträgen Rechtspraxis ist. Für das Widerrufsrecht ist es dabei unerheblich, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Vertrag hinfällig. Die Übergangsfrist beträgt - je nach Umständen des Einzelfalles – zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. [/li][/ul]

Desweiteren besagt der Entwurf, dass die Kündigung eines so genannten Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu zukünftig der Textform bedarf, wenn ein neuer Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf wird nun dem Gesetzgeber zugeleitet. Mit der Stellungnahme des Bundesrates kann Mitte September 2008 gerechnet werden. Danach wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beraten werden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte Anfang 2009 zu rechnen sein. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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