CallCenter Profi

Bundesjustizministerin Barley für umfassende „Bestätigungslösung“

 – Alexander Jünger

Wie verschiedene überregionale Medien am vergangenen Sonntag berichteten, plant die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Katarina Barley die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Tritt sie tatsächlich in Kraft, werden am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam, wenn diese vom Verbraucher in Textform (etwa per Brief, SMS oder E-Mail) bestätigt werden. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) hat - wie in der Vergangenheit auch – diese Pläne kritisiert.

Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde bereits im Oktober 2013 solch eine Bestätigungslösung für Gewinnspieleintragsdienste eingeführt. Immer wieder werden Forderungen nach einer weitergehenden Bestätigungslösung auch für alle übrigen Vertragsarten laut. Solche Regelungen dienen nach Auffassung des CCV "jedoch nicht dem Verbraucherschutz, sondern widersprechen unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft", so der Verband in einer aktuellen Stellungnahme zu den Medienberichten vom Wochenende. "Zudem erschwert die Bestätigungslösung den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger", führt der CCV an. "Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde sie (die Bestätigungslösung) alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränken."

Zwar verzeichnete die Bundesnetzagentur bis Ende 2018 einen Anstieg der Verbraucherbeschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung (CallCenterProfi berichtete). Hier sei laut CCV jedoch zu beachten, dass nach Auskunft der Bundesregierung ein Großteil der Beschwerden entweder nicht substantiiert ist oder gar kein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Zudem existiere ein deutlicher kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens, wie sowohl die Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht 2017 als auch die Gutachter der Evaluierung des angesprochenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken feststellten. Beides hatte auch der CCV bereits mehrfach zu bedenken gegeben.

Laut CCV reicht die bestehende Rechtslage, die dem Verbraucher ein umfassendes Widerrufsrecht einräumt, aus, um den Bedürfnissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden. „Wer die Möglichkeit des Widerrufs nicht nutzt, wird sich auch nicht auf eine Unwirksamkeit auf Basis der angedachten Bestätigungslösung berufen“, betont CCV-Präsident und Vorstand Recht & Regulierung. „Ein konkurrierendes Nebeneinander verschiedener Rechte, in diesem Fall Widerrufsrecht und Bestätigungslösung", verkompliziere vielmehr "die Rechtslage und Rechtsfolgen für die Verbraucher“, ergänzt Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar des CCV.

Der CCV führt an, Betrugsdelikte aus dem Ausland seien das größere Problem. Eines, das jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden kann. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden, so die Forderung des CCV. Eine Gesetzesänderung sei dagegen "der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg". Einen regulatorischen Effekt, der bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausgeblieben war, sieht der CCV auch bei der großen Bestätigungslösung nicht. Vielmehr verweist der CCV auf den gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur erstellten Branchenkodex, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten festlegt.

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